Jedes Kind in Deutschland bekommt ab Geburt ein eigenes Rentenkonto, das ihm gehört, und die gesetzliche Rente bekommt eine Regel, die sie nie wieder überfordert.
„Deine Rente gehört dir.“
„Wer über die Rente entscheidet, bekommt dieselbe.“
Regel, per Gesetz garantiert: Höchstens so viel der Bundessteuern fließt in die Rente. Nach geltendem Recht wären es 37 % (2040) und 42 % (2070).
Regel, per Gesetz garantiert: Bis 2060 steigt der Rentenbeitrag nicht über diesen Wert, danach höchstens schrittweise auf 21 % (2070). Nach geltendem Recht wären es 21,2 % (2040) und 23,3 % (2090).
Der Preis der beiden Regeln (Modellergebnis): So weit kürzt die Ausgleichsautomatik den Rentenwert bis 2090. Das Konto gleicht das im Basisszenario aus: Die Gesamtrente liegt für jeden Rentenjahrgang bei mindestens 48 %, aber nur knapp.
Auch wenn es schlecht läuft: besser als nach geltendem Recht. In allen sechs gerechneten Szenarien, auch wenn ein künftiges Parlament Deckel und Automatik aussetzt, liegen Gesamtrente, Bundesmittel-Quote und Haushalt 2090 besser als nach geltendem Recht im selben Szenario. Der Preis kommt früher: Bis etwa 2060 sind die Abgaben höher, das Rentenalter steigt, Bestandsrenten wachsen langsamer (Abschnitt 11, Tabelle 13).
29 % und 20 % (ab 2060 bis zu 21 %) gelten per Konstruktion: Reicht das Geld nicht, kürzt die Automatik. Die eigentliche Ergebnisgröße ist deshalb die Kürzung. Alle Werte stammen aus unserem offenen Rechenmodell (Paket 2026, Papierversion 1.1), Demografie nach der 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Variante 2). Zu den Bedingungen und Grenzen siehe Abschnitte 6, 11 und 14.
2026 überweist der Bund rund 127 Mrd. € an die gesetzliche Rentenversicherung, knapp 29 % seiner Steuereinnahmen1. Unser Rechenmodell nutzt die neue Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts (16. kBV, Variante G2L2W2)2. Danach steigt dieser Anteil nach geltendem Recht auf 36,8 % im Jahr 2040, 42,3 % im Jahr 2070 und 46,7 % im Jahr 2090. Der Beitragssatz erreicht 21,2 % (2040) und 23,3 % (2090). Die Ursache ist die Demografie: Die Zahl der 20- bis 66-Jährigen sinkt von 50,7 Mio. (2026) auf 41,2 Mio. (2070), die Zahl der Menschen ab 67 steigt von 17,3 auf 21,0 Mio.
Wir schlagen das Deutschlandversprechen vor, ein Paket aus siebzehn Maßnahmen in vier Teilen. Teil I ist eine Brücke bis etwa 2060. Das Rentenalter folgt der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1, die abschlagsfreie Rente mit 63 läuft aus und wird durch einen Gesundheitsweg ersetzt, mehr Menschen arbeiten, Bestandsrenten steigen halb mit den Löhnen und halb mit den Preisen. Dazu kommen zwei feste Regeln: Die Bundesmittel betragen höchstens 29 % der Bundessteuern, der Beitragssatz höchstens 20 %, ab 2060 schrittweise höchstens 21 %. Reicht das Geld nicht, bremst eine Ausgleichsautomatik nach schwedischem Vorbild die Rentenanpassung. Teil II ist ein eigenes Vorsorgekonto ab Geburt, das Deutschlandkonto: 2 % des Lohns, angelegt in weltweiten Indexfonds, mit 10.000 € Startkapital je Kind und einer Beitragsgutschrift für Eltern. Teil III bringt dieselben Regeln für alle: Abgeordnete und Regierungsmitglieder kommen in die gesetzliche Rente, neue Lehr- und Verwaltungskräfte werden angestellt, Pensionen folgen derselben Anpassungsformel. Fiskalisch ist Teil III ein nahezu neutraler Zusatz: Die Kernzahlen dieses Papiers gelten für das Paket mit der Hälfte der neuen Lehrkräfte angestellt und den Bestandspensionen nach der Rentenformel. Das vollständige Paket mit allen Lehr- und Verwaltungskräften und den Regierungsmitgliedern weicht davon um höchstens 2 Mrd. € im Jahr ab (Abschnitt 8). Teil IV verankert Ehrlichkeit als Gesetz.
Das wichtigste Ergebnis ist eine Kürzung. Bundesmittel-Quote (höchstens 29 %) und Beitragssatz (höchstens 20 %, ab 2070 höchstens 21 %) halten per Konstruktion, denn reicht das Geld nicht, kürzt die Ausgleichsautomatik die Rentenanpassung. Im Basisszenario sind das bis 2040 kumuliert 1,7 %. Danach entsteht Spielraum, und eine Rückgaberegel („Gaspedal“) gibt diese Kürzung bis 2043 vollständig zurück. Um 2058 greift sie kurz erneut (0,6 %), die schrittweise höhere Beitragsgrenze gibt das bis 2062 zurück. Ab etwa 2077 greift die Automatik wieder, bis 2090 sind es kumuliert 3,7 %. Das gesetzliche Rentenniveau sinkt bis 2090 auf 42,4 %, das Konto gleicht das mit rund 10 Prozentpunkten aus. Die Gesamtversorgung eines Standardrentners liegt im Modell für alle Rentenzugänge bis 2090 bei mindestens 48 %. Die Jahrgänge 1963 bis 1975 erreichen das nur über eine befristete Zugangsgarantie, und auch danach ist der Abstand klein (2044: 48,9 %). Kein Jahr schließt für die öffentliche Hand schlechter ab als nach geltendem Recht, aber das knappste Jahr (2029: +0,6 Mrd. €) liegt weit innerhalb der Modellunsicherheit von ±5 bis 10 Mrd. €. Beides ist im Modell knapp erreicht, nicht sicher.
Das Paket hat Grenzen, und wir nennen sie. Die Sozialabgaben steigen trotzdem, 2040 auf rund 51,5 % einschließlich Konto. Der Hauptgrund sind Kranken- und Pflegeversicherung. Die vorgelagerte Besteuerung des Kontos kostet den Staat über die ganze Laufzeit rund 225 Mrd. € Barwert. Die Ergebnisse halten nicht gegen jedes einzelne ungünstige Szenario. Wirken die Arbeitsmarkt-Hebel nur halb, reißt 2029 das Haushaltsziel (−1,9 Mrd. €) und der Rentenzugang 2044 liegt bei 47,4 %. Bei niedriger Zuwanderung sind es 47,6 %. Treffen niedrige Zuwanderung und 2 % Rendite zusammen, fällt die Gesamtversorgung 2090 auf 47,3 %. Hält man die 48 % dann mit einer unbefristeten Garantie, kostet das 2090 rund 2 Mrd. € im Jahr. Und die Lösung hält nur, wenn künftige Parlamente die Regeln nicht aussetzen. Gemessen am geltenden Recht im selben Szenario liegt das Paket 2090 aber auch in der härtesten gerechneten Kombination vorn: Die Gesamtrente beträgt 47,3 statt 41,7 %, Rentenbeitrag und Konto zusammen 23 statt 24,1 %, der Anteil der Bundessteuern für die Rente 29 statt 55 %. Das gilt für 2090 und für die gerechneten Szenarien. In den Jahren bis etwa 2060 trägt das Paket höhere Abgaben, ein höheres Rentenalter und langsamer steigende Bestandsrenten. Gegen die vollständig umgesetzte Empfehlung der Alterssicherungskommission ist das Bild gemischt: Beim Bundeshaushalt und beim Beitrag liegt das Paket deutlich vorn, beim Rentenniveau, bei den Bestandsrenten und bei der Sicherheit der 48 % ist die Kommission gleich gut oder besser (Abschnitt 11, Tabelle 14). Ob eine feste Grenze für Steuer- und Beitragslast diesen Preis wert ist, ist eine Wertentscheidung.
Schlagwörter: Alterssicherung · Umlageverfahren · Kapitaldeckung · Ausgleichsautomatik · Regelaltersgrenze · Beamtenversorgung · Generationengerechtigkeit · Index-ETF
- Auf der 16. kBV reichen Einzelmaßnahmen nicht mehr aus. Ohne feste Regel läge die Bundesmittel-Quote auch mit allen Maßnahmen schon 2030 bei 29,8 % und stiege bis 2090 auf 33,2 %. Die Ziele hält erst die Kombination aus Bundesmittel-Deckel, Beitragsobergrenze und Ausgleichsautomatik.
- Die eigentliche Ergebnisgröße ist die Kürzung durch die Automatik: kumuliert 1,7 % bis 2040 (danach zurückgegeben) und 3,7 % bis 2090. Das Deutschlandkonto gleicht sie aus. Für Rentenzugänge ab 2044 liegt die Gesamtversorgung bei 48,9 bis 54,5 %, nach geltendem Recht wären es 43,2 bis 46,5 % (Abbildung 5).
- Die Jahrgänge 1963 bis 1975 haben zu wenige Kontojahre. Für sie gilt eine Zugangsgarantie von 48 %, ausdrücklich nur für diese Jahrgänge. Sie kostet bis zu 8,4 Mrd. € im Jahr und insgesamt 162 Mrd. € bis 2061.
- Mehr Kinder entlasten die gesetzliche Rente erst ab etwa 2058. Unter Deckel und Automatik wirken sie als höheres Rentenniveau: Mehr Kinder sind eine Versicherung gegen die Automatik.
- Beamte in die gesetzliche Rente zu holen rettet die Rente nicht, es verschiebt Kosten in die Länderhaushalte. Abgeordnete und Regierungsmitglieder einzubeziehen kostet fast nichts und ist eine Frage der Glaubwürdigkeit.
- Eine Erbschaftsteuer mit einheitlich 10 % brächte 4,3 Mrd. € weniger als heute. Fallen dagegen die Verschonungen weg, bei unverändertem Tarif und 20 Jahren Stundung, bringt das langfristig 7,8 Mrd. € im Jahr mehr3.
- Die Ergebnisse sind nicht robust gegen jedes einzelne ungünstige Szenario. Bei halb wirksamen Arbeitsmarkt-Hebeln oder niedriger Zuwanderung liegt der Rentenzugang 2044 knapp unter 48 % (47,4 bzw. 47,6 %), das Haushaltsziel reißt bei halben Hebeln 2029. Gegen zwei ungünstige Szenarien zugleich halten sie nicht: Bei niedriger Zuwanderung und 2 % Rendite liegt die Gesamtversorgung 2090 bei 47,3 %.
- In allen sechs gerechneten Szenarien liegt das Paket 2090 vor dem geltenden Recht im selben Szenario. Das gilt auch dann, wenn ein künftiges Parlament Deckel und Automatik aussetzt. In der härtesten Kombination beträgt die Gesamtrente 47,3 statt 41,7 %, Rentenbeitrag und Konto zusammen liegen bei 23 statt 24,1 % und der Anteil der Bundessteuern bei 29 statt 55 % (Tabelle 13). Bis etwa 2060 sind die Abgaben dagegen höher als nach geltendem Recht.
- Gegen die vollständig umgesetzte Alterssicherungskommission ist das Ergebnis gemischt. Das Paket hält Bundesmittel-Quote (29 statt 41 % im Jahr 2090) und Beitrag (23 statt 23,7 % einschließlich Kapitalrente) niedriger, und ein 2032 geborenes Kind hat rund 400 € mehr Kontorente im Monat. Die Kommission bietet dafür das höhere gesetzliche Rentenniveau, höhere Bestandsrenten und hält die 48 % auch in ungünstigen Szenarien. Ein großer Teil unseres Haushaltsvorsprungs stammt aus Arbeitsmarkt-Annahmen [S], nicht aus dem Aufbau des Pakets (Tabelle 14).
1Das Problem
Die deutsche Rente funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Wer heute arbeitet, bezahlt die Renten von heute. Das trägt, solange genug Menschen arbeiten. Genau dieses Verhältnis verschiebt sich gerade schneller als je zuvor.
1.1Weniger Schultern, mehr Rentner
1962 kamen in Westdeutschland sechs aktiv Versicherte auf einen Altersrentner. 2022 waren es noch 2,1 (39,9 Mio. Versicherte gegenüber 18,6 Mio. Altersrentnern)4. Bis 2039 erreichen 13,4 Mio. Erwerbspersonen das Rentenalter, fast jede dritte5. Um 2040 dürfte das Verhältnis bei etwa 1,5 zu 1 liegen. Dafür gibt es keinen amtlichen Wert, die Zahl ist unsere Schätzung aus den Daten von Destatis und Rentenversicherung [S].
Seit Dezember 2025 liegt die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung vor2. In der mittleren Variante G2L2W2 steigt die Geburtenrate langfristig auf 1,47 Kinder je Frau. Die Lebenserwartung bei Geburt erreicht bis 2070 84,5 Jahre (Männer) und 87,7 Jahre (Frauen), der Wanderungssaldo liegt langfristig bei 250.000 Personen im Jahr6. Auf dieser Grundlage kommen 2026 rund 2,9 Menschen im Alter von 20 bis 66 auf einen Menschen ab 67. 2040 sind es 2,2, 2070 noch 2,0. Gegenüber der 15. kBV leben 2070 im Erwerbsalter 4,7 Mio. Menschen weniger. Diese Korrektur allein hat das Reformpaket eines früheren Entwurfs unter seine eigenen Ziele gedrückt.
1.2Was das kostet
Fehlt Geld in der Rentenkasse, gibt es drei Stellschrauben: höhere Beiträge, niedrigere Renten oder mehr Steuergeld. Nach geltendem Recht werden alle drei gedreht. Der Beitragssatz steigt von 18,6 % auf 20,1 % im Jahr 2030 und 21,2 % im Jahr 20397. Das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 % gehalten und sinkt danach. Und der Bund schießt jedes Jahr mehr zu: rund 127 Mrd. € im Jahr 20261 und laut einem noch unveröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs 132,0 Mrd. € im Entwurf für 20278. Rechnet man auf der 16. kBV über 2040 hinaus, steigt der Beitragssatz in unserem Modell bis 2090 auf 23,3 %, und die Bundesmittel erreichen 46,7 % der Bundessteuern.
| Kennzahl | Wert | Jahr |
|---|---|---|
| Bundesmittel an die Rentenversicherung1 | rund 127 Mrd. € | 2026 |
| Anteil an den Steuereinnahmen des Bundes18 | 28,9 % → 36,7 % | 2025 → 2040 |
| Beitragssatz zur Rentenversicherung7 | 18,6 % → 21,2 % | 2026 → 2039 |
| Beamtenversorgung, Ruhegehalt und Hinterbliebene9 | 56,9 + 9,0 Mrd. € | 2024 |
| Zinsausgaben des Bundes10 | 41,9 → 80,7 Mrd. € | 2027 → 2030 |
| Nachhaltigkeitslücke, explizite und implizite Schuld11 | 454 % des BIP | 2025 |
| Sozialabgaben gesamt12 | 42,3 % | 2026 |
| Menschen 20–66 je Mensch ab 67 (16. kBV, G2L2W2)2 | 2,9 → 2,2 → 2,0 | 2026 → 2040 → 2070 |
Das ifo-Institut kommt beim Steueranteil auf 33,3 %, weil es den Haushaltsentwurf und eine engere Abgrenzung der Steuereinnahmen verwendet13. Wir nutzen durchgehend die Werte des Bundesrechnungshofs. Der Wert für 2040 stammt aus seinem Bericht an den Haushaltsausschuss vom 2. Oktober 2026, der nicht veröffentlicht ist. Wir kennen ihn nur aus Presseberichten und kennzeichnen ihn deshalb als Sekundärquelle. Die letzte Zeile ist aus den Destatis-Daten berechnet.
1.3Ist es wirklich nur die Rente?
Fast. Langfristig ist die Alterung der stärkste Kostentreiber der öffentlichen Haushalte. Dazu zählen neben der Rente auch die Beamtenversorgung sowie Gesundheit und Pflege. Die Stiftung Marktwirtschaft beziffert die gesamte Nachhaltigkeitslücke auf 454 % des Bruttoinlandsprodukts, davon rund 390 Prozentpunkte implizite Schulden, also Zusagen, für die heute nicht vorgesorgt ist11.
Kurzfristig gibt es einen zweiten Treiber, die Zinsen. Der Bund wird 2030 fast doppelt so viel für Zinsen ausgeben wie 202710. Beides hängt zusammen, denn Lücken in der Rentenkasse werden faktisch mit neuen Schulden gestopft. Und der eigentliche Engpass ist nicht Geld, sondern Arbeit. Jede zusätzliche Million Beitragszahler mit Durchschnittsentgelt (vorläufig 51.944 € im Jahr 2026) bringt der Rentenkasse rund 9,7 Mrd. € im Jahr. Netto ist es langfristig weniger, weil auch diese Menschen Ansprüche erwerben und zusätzliche Kräfte oft unter dem Durchschnitt verdienen.
2Was schon auf dem Tisch liegt
Dieses Papier beginnt nicht bei null. Im Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung 33 Empfehlungen vorgelegt1415. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 zugesagt, sie vollständig umzusetzen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Die Kommission empfiehlt unter anderem, die Regelaltersgrenze im Verhältnis 2:1 an die Lebenserwartung zu koppeln (Empfehlung 5) und die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen (Empfehlung 6). Der Nachhaltigkeitsfaktor soll wieder gelten, mit einem Gewicht von 0,33 (Empfehlung 14). Rentenzugänge mit kurzer Ansparzeit sollen einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor erhalten (Empfehlung 15). Abgeordnete sollen in die Rentenversicherung (Empfehlung 24), und Reformen der Rente sollen wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden, bei deutlich weniger Verbeamtungen (Empfehlung 23). Hinzu kommt eine verpflichtende Kapitalrente mit 2 % des Lohns nach schwedischem Vorbild, bei Kosten von höchstens 0,1 % (Empfehlung 28)1516. Daneben laufen zwei kleinere Vorhaben: die Frühstart-Rente mit 10 € im Monat für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, die sich im Gesetzgebungsverfahren befindet17, und das freiwillige Altersvorsorgedepot als Nachfolger von Riester, das beschlossen ist und 2027 startet18.
Wir halten die Richtung der Kommission für richtig. Von den siebzehn Maßnahmen in Abschnitt 3 entsprechen neun im Kern einer ihrer Empfehlungen, acht gehen darüber hinaus oder sind neu. Der wichtigste Unterschied betrifft die Finanzierung: Die Kommission erwartet, dass der Bundesanteil an der Rentenfinanzierung „ansteigen“ kann (Erläuterung zu Empfehlung 17)15. Wir setzen dem eine feste Obergrenze entgegen.
| Thema | Kommission | Dieser Vorschlag | Begründung |
|---|---|---|---|
| Bundesmittel | Bundesanteil darf steigen, „Trilemma“ wird offen gelassen | Deckel 29 % der Bundessteuern, Beitrag höchstens 20 % (ab 2060 schrittweise bis 21 %), Ausgleichsautomatik | Ohne feste Regel steigt die Quote auf der 16. kBV auch mit allen Maßnahmen bis 2090 auf 33,2 % (Abschnitt 5). |
| Beginn der Kapitalsäule | ab erstem Beitrag | Konto ab Geburt mit 10.000 € Startkapital | Der Zinseszins wirkt in den ersten Jahren am stärksten. Die Frühstart-Rente fließt direkt ein. |
| Kinder | keine Kapitalgutschrift | Gutschrift 6 Jahre je Kind (ab dem 3. Kind 10), Geburtsprämie, Kita-Garantie | Gleicht die Vermögenslücke durch Erziehungszeiten aus und adressiert die Lücke zwischen Kinderwunsch und Geburtenrate (Abschnitt 7). |
| Übergang | Übergangsfaktor für Zugänge ab 2032, aus Steuern, ohne Enddatum | Zugangsgarantie 48 % nur für die Jahrgänge bis 1975 (Zugänge bis 2043), innerhalb des Deckels | Gleiche Idee, aber begrenzt und im Haushalt gegengerechnet. |
| Bestandsrenten | Nachhaltigkeitsfaktor mit Gewicht 0,33 | zusätzlich Mischindex (½ Lohn, ½ Preis) und Automatik | Verteilt die Last auf Rentner, Beitragszahler und Bund statt auf den Bund allein. |
| Beamte und Politik | wirkungsgleiche Übertragung, weniger Verbeamtung, Abgeordnete in die GRV | dasselbe, dazu Minister und Staatssekretäre; neue Lehr- und Verwaltungskräfte vollständig angestellt | Gleiche Regeln für alle, ohne Grundgesetzänderung (Abschnitt 8). |
| Anlage | zentral verwaltet, Kosten höchstens 0,1 % | dasselbe, dazu Positivliste mit höchstens 15 Welt-Index-ETFs | Schweden hatte zeitweise über 600 Fonds und mehrere Betrugsfälle. |
| Transparenz | bessere Berichterstattung | Generationenbilanz als Pflichtanlage, Aussetzung nur mit Gegenfinanzierung | Macht sichtbar, was eine Rücknahme kostet. |
Eigene Zusammenstellung auf Grundlage des Kommissionsberichts15. Formulierungen der Kommission sind verkürzt wiedergegeben.
3Der Vorschlag: Das Deutschlandversprechen in vier Teilen
Das persönliche Konto ist das Herzstück. Es trägt aber nur, wenn drei weitere Teile es absichern. Der erste Teil stabilisiert die gesetzliche Rente, bis das Konto wirkt. Der dritte sorgt dafür, dass die Regeln für alle gelten. Der vierte verhindert, dass eine künftige Regierung sie still zurückdreht.
3.1Teil I: Die Brücke bis 2060
- Das Rentenalter folgt der Lebenserwartung KommissionAb 2031 wird jeder Gewinn an Lebenserwartung im Verhältnis 2 zu 1 aufgeteilt: Von einem gewonnenen Lebensjahr gehen acht Monate ins Arbeitsleben und vier Monate in die Rente. Nach heutigen Prognosen ergibt das 67,5 Jahre im Jahr 2041, 68,4 Jahre 2060 und knapp 70 Jahre 2090. Die Formel steht im Gesetz, ein unabhängiges Gremium rechnet sie alle fünf Jahre nach, und jede Änderung wird 15 Jahre im Voraus angekündigt.
- Die abschlagsfreie Rente mit 63 läuft aus, ein Gesundheitsweg kommt KommissionAb dem Geburtsjahrgang 1966. Wer früher gehen möchte, kann das mit fairen Abschlägen tun. Für körperlich belastende Berufe gibt es ab 63 einen erleichterten Zugang zur Erwerbsminderungsrente und eine Reha mit Rückkehrgarantie. Wir rechnen damit, dass ein Viertel der Einsparung aus der Rente mit 63 über diesen Weg wieder verloren geht [S]. Brutto kostet er 1,0 Mrd. € (2040) und 2,7 Mrd. € (2060).
- Haltelinie früher beenden, Nachhaltigkeitsfaktor wieder einsetzen weiterDie Haltelinie von 48 % endet mit der Anpassung 2029 statt 2031. Danach wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor wieder, mit dem Gewicht 0,33, das die Kommission vorschlägt. Der allgemeine Bundeszuschuss folgt ab 2030 nur noch den Löhnen. Den Beitragssatz zieht er nicht mehr nach. Das ist eine Lastverschiebung zu den Beitragszahlern, und wir benennen sie so.
- Bestandsrenten und Pensionen steigen halb mit Löhnen, halb mit Preisen weiterAb 2032 nach Schweizer Vorbild. Keine Rente sinkt in Euro, und auch die Kaufkraft steigt weiter, nur langsamer als nach geltendem Recht. Eine Standardrente aus dem Jahr 2026 liegt 2040 bei 1.959 € statt 2.047 € (in Kaufkraft von 2026), also 4,3 % unter dem Wert nach geltendem Recht und 84 € über dem heutigen Wert.
- Mehr Menschen in Arbeit weiterTeilrente und Weiterarbeit zwischen 65 und 75 werden der Normalfall, nicht die Ausnahme (Japan-Modell). Für neue Ehen gilt Realsplitting statt Ehegattensplitting. Dazu kommen gezielte Zuwanderung in Arbeit, schnellere Anerkennung von Abschlüssen und die Kita-Garantie aus Teil II. Im Modell bringen diese Hebel bis 2040 zusätzlich 0,4 Mio. erwerbstätige Frauen, 0,2 Mio. Ältere und netto 0,3 Mio. Vollzeitäquivalente im Japan-Modell [S].
- Zugangsgarantie: mindestens 48 % KommissionWer zwischen 2030 und 2043 in Rente geht (Jahrgänge 1963 bis 1975), hat zu wenige Kontojahre. Erreichen gesetzliche Rente und Konto beim Standardrentner zusammen keine 48 %, legt der Bund einen Zuschlag auf die gesetzliche Rente. Er beträgt je nach Rentenjahrgang 14 bis 70 € im Monat (höchstens 70 € beim Rentenzugang 2035). Die Idee entspricht dem Übergangsfaktor der Kommission (Empfehlung 15). Unsere Garantie ist aber befristet und wird innerhalb des Deckels finanziert.
- Zwei feste Regeln und eine Ausgleichsautomatik weiterAb 2030 betragen die Bundesmittel an die Rentenversicherung höchstens 29 % der Steuereinnahmen des Bundes, der Beitragssatz höchstens 20 %. Ab 2060 steigt die Beitragsgrenze in zehn gleichen Schritten auf 21 % im Jahr 2070. Der Steuer-Deckel bleibt dagegen fest. Würde der Beitragssatz trotz Deckel über die Grenze steigen, wird die Rentenanpassung für Bestand und Zugang so weit gekürzt, dass die Grenze hält. Fällt der Beitragssatz später darunter, wird die Kürzung zuerst an die Rentner zurückgegeben. Vorbild sind „Bremse“ und „Gaspedal“ des schwedischen Rentensystems (Abschnitt 6).
3.2Teil II: Das Deutschlandkonto
- Ein eigenes Vorsorgekonto, 2 % des Lohns KommissionZusätzlich zur gesetzlichen Rente fließen 1 % des Bruttolohns ab 2028 und 2 % ab 2030 auf ein persönliches Konto, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten. Liegt der Rentenbeitrag im Vorjahr unter 19,5 % und sind frühere Kürzungen der Automatik zurückgegeben, wird die Differenz ins Konto umgeleitet, höchstens bis 3 %. Im Basisszenario kommt es bis 2090 nicht dazu: Den Spielraum 2043 bis 2057 braucht die Rückgabe an die Rentner. Das Konto bleibt bei 2 %. Die Frühstart-Rente wird auf dieses Konto gebucht. Wer ein Altersvorsorgedepot hat, kann es übertragen.
- Ein Standardfonds aus Welt-Index-Fonds, sonst nichts weiterAngelegt wird in einen breiten Weltaktienindex mit rund 9.000 Unternehmen, ergänzt um weltweite Anleihen. Die Kosten liegen bei höchstens 0,1 % im Jahr. Wer will, wählt einmal im Jahr einen anderen Weltindex-Fonds aus einer festen Liste. Die Einzelheiten stehen in Abschnitt 4.
- Das Kinder-Paket weiterJedes Kind erhält bei Geburt 10.000 € Startkapital auf sein eigenes Konto (Jahrgänge 2030 und 2031: 5.000 €). Die Eltern dürfen es zinsfrei beleihen, um Familienwohnraum zu kaufen oder zu sichern. Für jedes Kind zahlt der Staat sechs Jahre lang den Kontobeitrag des erziehenden Elternteils, ab dem dritten Kind zehn Jahre. Dazu kommen eine Geburtsprämie von 2.000, 5.000 und 10.000 € (1., 2. und ab dem 3. Kind) und eine Kita-Garantie mit Ersatzgeld. Brutto kostet das Paket rund 21 Mrd. € im Jahr, netto nach Gegenfinanzierung 4 bis 11 Mrd. € (Abschnitt 7).
- Hilfe für kleine Einkommen KommissionBei Bruttolöhnen bis etwa 1.600 € im Monat übernimmt der Staat einen wachsenden Teil des Beitrags, bis 1.000 € den ganzen. Die spätere Kontorente wird bis zu einem Freibetrag nicht auf die Grundsicherung angerechnet (vgl. Empfehlung 19). Ohne diesen Freibetrag hätten die ärmsten 20 % von ihrem Konto nichts.
- Lebenslange Auszahlung KommissionAb Rentenbeginn werden mindestens 80 % des Guthabens als lebenslange Rente ausgezahlt. Über die übrigen 20 % kann frei verfügt werden, was davon übrig bleibt, wird vererbt. Für die Rente gilt eine Garantiezeit von zehn Jahren: Stirbt jemand früher, erhalten die Erben die restlichen Monatszahlungen.
3.3Teil III: Dieselben Regeln für alle
- Wer über die Rente entscheidet, bekommt dieselbe KommissionAbgeordnete in Bundestag und Landtagen, Bundes- und Landesminister sowie Staatssekretäre zahlen ab der Wahlperiode 2029 in die gesetzliche Rente. Eine eigene Altersversorgung gibt es für neue Mandate und Ämter nicht mehr, erworbene Ansprüche bleiben. Die Kommission empfiehlt das für Abgeordnete (Empfehlung 24). Wir beziehen Regierungsämter mit ein.
- Neue Lehr- und Verwaltungskräfte werden angestellt KommissionSie erhalten gesetzliche Rente und Zusatzversorgung wie im übrigen öffentlichen Dienst. Das geht ohne Grundgesetzänderung, weil der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG diese Aufgaben nicht zwingend Beamten zuweist. Im Modell rechnen wir die Kernzahlen mit der Hälfte der neuen Lehrkräfte angestellt. Die vollständige Anstellung aller Lehr- und Verwaltungskräfte ist gegenüber diesen Kernzahlen fast neutral (Abschnitt 8). Für die verbleibenden neuen Beamten legt der Dienstherr Kapital in einen Pensionsfonds zurück, 15,5 % der Bezüge ab 2028 und 31 % ab 2035. Die Kommission empfiehlt weniger Verbeamtungen und Rücklagen (Empfehlung 23).
- Pensionen folgen denselben Regeln wie die Rente KommissionPolizei, Justiz und Bundeswehr bleiben verbeamtet. Ab 2032 folgen alle Pensionen aber derselben Anpassungsformel wie die Rente, mit Nachhaltigkeitsfaktor, Mischindex, Ausgleichsautomatik und derselben Altersgrenze. Vorbild ist Österreich, das seit 2005 für neue Beamte das Pensionsrecht der allgemeinen Rentenversicherung anwendet, ohne die Kasse zu wechseln19.
3.4Teil IV: Ehrlichkeit als Gesetz
- Das Guthaben ist Eigentum, die Verwaltung unabhängig weiterDas Konto wird gesetzlich als individuelles Eigentum ausgestaltet. Es liegt insolvenzfest in einem Sondervermögen, getrennt vom Bundeshaushalt. Verwaltet wird es von einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Vorstand hat feste Amtszeiten und einen reinen Rendite- und Risikoauftrag. Vorbild ist Kanadas CPP Investments20. Absolut sicher ist auch das nicht, denn ein späterer Gesetzgeber hat weiten Spielraum21. Ein individuelles Sondervermögen ist aber deutlich besser geschützt als eine Umlage-Anwartschaft. Deshalb versprechen wir nicht „unantastbar“, sondern: Wer das Konto antasten will, muss es öffentlich und mit Preisschild tun.
- Generationenbilanz und Aussetzungshürde weiterJeder Bundeshaushalt und jedes Renten- oder Pensionsgesetz muss ausweisen, wie es die implizite Staatsschuld verändert. Der Bundesrechnungshof prüft die Rechnung. Wer Deckel, Beitragsobergrenze oder Ausgleichsautomatik aussetzen will, muss im selben Gesetz benennen, wer bis 2060 stattdessen zahlt.
4Das Konto im Detail
Ein Pflichtkonto ist nur so gut wie seine Anlage. Die Erfahrungen aus Schweden zeigen beides: wie billig und erfolgreich ein staatlicher Standardfonds sein kann, und was schiefgeht, wenn man zu viel Auswahl zulässt.
4.1Was Schweden uns gelehrt hat
Seit 2000 fließen in Schweden 2,5 von 18,5 Prozentpunkten des Rentenbeitrags in eine kapitalgedeckte Prämienpension22. Wer nichts wählt, landet im staatlichen Standardfonds AP7 Såfa. Er betreut heute mehr als sechs Millionen Sparer, kostet 0,05 % im Jahr und hat von 2000 bis 2025 im Schnitt 8,4 % pro Jahr erwirtschaftet, nominal und in Kronen gerechnet23. Ein Teil dieses Erfolgs beruht allerdings auf Hebel und Private Equity. AP7 ist also kein reiner Indexfonds.
Die Schattenseite war die freie Fondswahl. 2004 standen 664 Fonds zur Auswahl24. Die meisten Sparer wählten gar nicht, und wer wählte, schnitt im Schnitt nicht besser ab. Dubiose Anbieter nutzten das System aus: Bei Falcon Funds wurden über 20.000 Sparer ohne ihre Zustimmung umgeschichtet. Der Schaden lag bei über einer Milliarde Kronen, und der Staat haftete nicht25. Schweden hat reagiert: 2011 wurden Massenwechsel über Vermittler verboten26, und seit 2022 wählt eine eigene Behörde, die Fondtorgsnämnden, die zugelassenen Fonds per Ausschreibung aus27.
4.2Unser Anlagedesign
| Baustein | Ausgestaltung |
|---|---|
| Aktien | Breiter Weltindex über alle Unternehmensgrößen, Industrie- und Schwellenländer, etwa FTSE Global All Cap oder MSCI ACWI IMI mit rund 9.000 Titeln. Physisch nachgebildet, ohne Hebel, ohne Private Equity, ohne Währungsabsicherung. |
| Anleihen | Weltweite Anleihen guter Bonität, gegen Wechselkursschwankungen in Euro abgesichert. Deutsche Staatsanleihen höchstens mit ihrem Marktgewicht. |
| Risiko nach Alter | Bis 15 Jahre vor Rentenbeginn vollständig in Aktien, danach schrittweise auf 40 % Aktien bei Rentenbeginn. In der Auszahlphase bleiben 30 bis 50 % in Aktien, damit nicht alles zum ungünstigsten Zeitpunkt umgeschichtet wird. |
| Startkapital | Die 10.000 € je Kind liegen bis zum 20. Geburtstag vollständig im Aktienteil. Beleihen die Eltern es für Familienwohnraum, zahlen sie es bis zum 25. Geburtstag des Kindes zurück. Die entgangene Indexrendite trägt der Staat. |
| Beschaffung | Die Anstalt schreibt institutionelle Indexfonds aus, je Baustein zwei Anbieter, Laufzeit fünf bis sieben Jahre, Ziel-Kosten höchstens 0,05 %. Die Sparer brauchen kein eigenes Depot. |
| Gesamtkosten | Höchstens 0,10 % im Jahr, Anlage und Kontoführung zusammen. Das entspricht der Zielmarke der Kommission15. |
| Eigene Wahl | Nur börsengehandelte Indexfonds (ETFs) auf breite Weltindizes von einer festen Liste mit höchstens 15 Produkten. Mindestens 1.500 Titel, Schwellenländer enthalten, Fondsvolumen ab 1 Mrd. €, Kosten höchstens 0,20 %. Ausgeschlossen sind Einzelländer, Branchen, Themen, Hebel und Krypto. |
| Wechsel | Einmal im Jahr, nur persönlich über das Kontoportal, ohne Vollmacht für Dritte und ohne Provisionen. Die Rückkehr in den Standardfonds ist jederzeit möglich. |
| Stimmrechte | Die Anstalt übt die Stimmrechte selbst aus und veröffentlicht jede Stimme. Bei deutschen Unternehmen stimmt sie nur nach einer festen Richtlinie ab, damit der Staat nicht zum strategischen Großaktionär wird. |
| Ausschlüsse | Kein Kredit gegen das Vermögen (außer dem Familienwohnkapital), keine Investitionen „im Interesse des Standorts“, keine Deutschland-Quote. |
Die Wahl zwischen fast identischen Weltindizes bringt kaum Renditeunterschiede. Ihr Wert liegt woanders: Sie gibt Menschen Kontrolle über ihr Geld und erlaubt nachhaltige Indexvarianten. Mehr soll sie nicht leisten.
4.3Was das Konto bringen kann
Das Rechenmodell (Abschnitt 15) rechnet für typische Haushalte durch, was am Ende herauskommt. Am meisten profitieren Menschen, die ihr ganzes Erwerbsleben einzahlen. Die Tabelle zeigt den Jahrgang 2008, der 2028 mit 20 ins Berufsleben startet und nach der 2:1-Regel 2077 mit 69 in Rente geht. Er erhält noch kein Startkapital.
| Haushalt | Eigener Beitrag heute | 2 % Rendite | 3,5 % Rendite | 5 % Rendite |
|---|---|---|---|---|
| Teilzeit, 1.200 € brutto | 4 € | 120 € | 170 € | 250 € |
| Teilzeit, 1.200 € brutto, 2 Kinder | 4 € | 220 € | 320 € | 470 € |
| Mindestlohn Vollzeit, 2.410 € brutto | 24 € | 250 € | 350 € | 510 € |
| Mindestlohn, 2 Kinder | 24 € | 340 € | 490 € | 730 € |
| Median, 3.800 € brutto | 38 € | 390 € | 550 € | 800 € |
| Median, 2 Kinder | 38 € | 480 € | 690 € | 1.020 € |
| Gut verdienend, 6.000 € brutto | 60 € | 620 € | 870 € | 1.260 € |
| Gut verdienend, 2 Kinder | 60 € | 710 € | 1.010 € | 1.480 € |
Eigenes Rechenmodell, Paket 2026 (Datei v4_haushalte.csv). Durchgehende Beschäftigung, Reallohn +1 % im Jahr [S]. Kontobeitrag 1 % (2028–2029), dann 2 %. Die Teilumwidmung wird im Basisszenario nicht ausgelöst, weil der Spielraum zuerst an die Rentner zurückgeht (Abschnitt 6). Die Rendite bezieht sich auf den Aktienteil, Anleihen 0,5 % real, Kosten 0,1 %. Kinder: Geburt mit 30 und 33, je sechs Jahre Gutschrift in Höhe des Beitrags auf das Durchschnittsentgelt. Eigener Beitrag = Arbeitnehmerhälfte nach Sozialausgleich (voll bis 1.000 €, gleitend bis 1.600 €). Werte bei vollständiger Verrentung über die fernere Lebenserwartung zu 1 % real [S]. Werden nur 80 % verrentet, sinkt die Monatsrente um ein Fünftel, dafür steht das übrige Guthaben frei zur Verfügung.
Für ein Kind, das 2032 oder später geboren wird, kommt das Startkapital hinzu. Bei 3,5 % realer Rendite werden aus 10.000 € bis zum 20. Geburtstag rund 19.500 €. Bei Rentenbeginn mit 70 (2102) bringt das Konto einem Durchschnittsverdiener rund 1.230 € Kontorente im Monat statt rund 830 € ohne Startkapital, davon also rund 410 € aus dem Startkapital. Bei 2 % Rendite sind es 730 statt 580 €. Diese Zahlen liegen weit in der Zukunft. Gemessen am dann gültigen Lohn entsprechen sie rund 15 Prozentpunkten Versorgungsniveau mit Startkapital und rund 10 Punkten ohne (bei 2 % Rendite: 9 und 7 Punkte), nicht „1.200 € mehr Rente“ im heutigen Sinn. Dieser Jahrgang geht erst 2102 in Rente, also nach dem Ende unseres Rechenzeitraums. Die Kontorente ist eine Kohortenrechnung mit durchgehend 2 % Beitrag. Für die Umrechnung in Prozentpunkte schreiben wir das Verhältnis von Standardrente zu Lohn und das gesetzliche Niveau von 2090 (42,4 %) unverändert fort [S] (Datei v4_kinder_kohorten.csv).
Wer heute mitten im Berufsleben steht, bekommt deutlich weniger, weil sein Konto nur wenige Jahre läuft. Ein Durchschnittsverdiener mit Rentenbeginn 2045 (Jahrgang 1977) kommt auf rund 110 € Kontorente im Monat, mit Rentenbeginn 2055 auf 220 € und mit Rentenbeginn 2070 auf 480 €. Seine Gesamtversorgung aus gesetzlicher Rente und Konto liegt damit bei 49,2 %, 50,8 % und 53,3 % des Durchschnittsverdienstes. Nach geltendem Recht wären es 46,5 %, 45,8 % und 44,5 %.
Vereinfachte Fassung des Rechenmodells (Paket 2026, gegen das Modell getestet: 210 Fälle, Abweichung unter 1 €): Kontobeitrag 1 % in 2028–2029, danach der gewählte Satz; Einzahlung ab 20 Jahren, frühestens 2028; Startkapital 5.000 € für die Jahrgänge 2030–2031, 10.000 € ab Jahrgang 2032; Kindergutschrift 6 Jahre je Kind, ab dem 3. Kind 10 Jahre (Geburten mit 30, 33, 36, 39 Jahren; überschneiden sich Gutschriften, zählt ein Beitrag je Jahr); Reallohn +1 % im Jahr; Aktienanteil sinkt in den letzten 15 Jahren auf 40 %; Kosten 0,1 %; Rentenalter nach der 2:1-Regel; Verrentung über die fernere Lebenserwartung bei 1 % realem Zins. Ohne Steuern, Lücken im Erwerbsleben, Teilumwidmung und Frühstart-Rente. Keine Prognose, keine Garantie.
5Brücke bis 2060 und Dauerzustand
Das Paket arbeitet in zwei Phasen. Bis etwa 2060 muss die gesetzliche Rente eine Lücke überbrücken: Die Babyboomer gehen in Rente, und das Konto ist für die meisten Rentner noch zu jung. Danach geht es um einen Dauerzustand, in dem eine alternde Bevölkerung mit festen Regeln auskommt.
5.1Vier Ziele
Wir haben das Paket an vier überprüfbaren Zielen gemessen, die wir vorab festgelegt haben [S]. Z1: Die Bundesmittel an die Rentenversicherung betragen ab 2030 höchstens 29 % der Steuereinnahmen des Bundes, das ist der heutige Stand. Z2: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente liegt bis 2060 höchstens bei 20 %, wie es das Gesetz einmal bis 2020 vorsah, danach höchstens bei 21 % (ab 2070, dazwischen in gleichen Schritten). Z3: Ein Standardrentner (45 Entgeltpunkte) erhält aus gesetzlicher Rente und Konto zusammen mindestens 48 % des Durchschnittsverdienstes, für jeden Rentenzugang von 2028 bis 2090. Z4: In keinem Jahr steht die öffentliche Hand insgesamt schlechter da als nach geltendem Recht.
| Ziel | Ergebnis | Wie erreicht | Preis und Restrisiko |
|---|---|---|---|
| Z1 Bundesmittel ≤ 29 % ab 2030 | gilt per Konstruktion (Regel), höchstens 29,0 % | Der Deckel bindet ab 2030. Ohne ihn lägen die Maßnahmen allein bei 29,8 % (2030), 30,4 % (2040), 31,0 % (2050), 32,1 % (2070) und 33,2 % (2090). | Bundesmittel 2040: 147 statt 176 Mrd. €, 2060: 167 statt 216 Mrd. €. Im Übergangsjahr 2029 liegt die Quote noch bei 31,3 %. Den Preis zahlt die Automatik (Z2). |
| Z2 Beitragssatz ≤ 20 % bis 2060, danach ≤ 21 % | gilt per Konstruktion (Regel), höchstens 20,0 % bis 2060, 21,0 % ab 2076 | Die Automatik kürzt 2031 bis 2035 und gibt das 2043 zurück. Um 2058 kürzt sie kurz (0,6 %), die steigende Grenze gibt das bis 2062 zurück. Ab etwa 2077 greift sie wieder. | Das ist das eigentliche Ergebnis: Die Rentenanpassung wird kumuliert um 1,7 % (2040), 0 (2070) und 3,7 % (2090) gekürzt. Der Preis ist ein Beitrag von 21 % statt 20 % ab etwa 2076. |
| Z3 Gesamtversorgung ≥ 48 % | im Modell knapp erreicht, mindestens 48,0 % | Zugangsgarantie für die Jahrgänge 1963–1975, danach das Konto (48,9–54,5 %). | Die 48,0 % sind für die Jahrgänge bis 1975 ein garantierter Wert, kein Ergebnis. Ohne Garantie lägen die Zugänge 2030–2042 bei 46,3–47,7 %. Garantie insgesamt 162 Mrd. €. Danach liegt der Abstand zu 48 % bei 0,9 Punkten (2044) und damit nahe an der Modellunsicherheit von ±0,5 Punkten. Das gesetzliche Niveau allein fällt bis 2090 auf 42,4 %. |
| Z4 kein Jahr schlechter als geltendes Recht | im Modell knapp, innerhalb der Unsicherheit: +0,6 Mrd. € (2029) | Kinder-Paket ab 2029, Startkapital gestaffelt, Bundeszuschuss erst ab 2030 nur mit Lohn. | Die Salden haben eine Unsicherheit von ±5 bis 10 Mrd. €. Ob 2029 ein Plus oder ein Minus steht, kann das Modell nicht entscheiden. Z4 reißt bei nachgelagerter Besteuerung des Kontos (−5,8 Mrd. € 2030) und wenn alle Arbeitsmarkt-Hebel nur halb wirken (−1,9 Mrd. € 2029). |
Eigenes Rechenmodell, Paket 2026, 16. kBV Variante 2, reale Aktienrendite 3,5 %. Salden ohne Zinseffekt, Kaufkraft 2026. Z1 und Z2 sind als Regeln formuliert und gelten im Modell deshalb immer. Sie zeigen, dass die Regeln durchsetzbar sind, nicht, dass die Maßnahmen ausreichen.
5.2Kernzahlen
| Kennzahl | 2030 | 2040 | 2050 | 2060 | 2070 | 2090 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bundesmittel / Bundessteuern, Paket | 29,0 % | 29,0 % | 29,0 % | 28,7 % | 29,0 % | 29,0 % |
| … geltendes Recht | 33,8 % | 36,8 % | 37,6 % | 40,3 % | 42,3 % | 46,7 % |
| Beitragssatz gesetzliche Rente, Paket | 19,9 % | 20,0 % | 19,6 % | 20,0 % | 20,7 % | 21,0 % |
| … geltendes Recht | 20,1 % | 21,2 % | 21,2 % | 21,9 % | 22,4 % | 23,3 % |
| Deutschlandkonto (paritätisch) | 2,0 % | 2,0 % | 2,0 % | 2,0 % | 2,0 % | 2,0 % |
| Sozialabgaben gesamt inkl. Konto, Paket | 48,1 % | 51,5 % | 51,6 % | 52,5 % | 53,7 % | 55,0 % |
| … geltendes Recht | 46,3 % | 50,7 % | 51,2 % | 52,4 % | 53,4 % | 55,3 % |
| Gesamtversorgung Standardrentner (Zugang), Paket | 48,0 % | 48,0 % | 50,0 % | 51,0 % | 53,3 % | 53,0 % |
| davon gesetzliches Rentenniveau, Paket | 47,0 % | 45,5 % | 46,8 % | 45,9 % | 45,3 % | 42,4 % |
| … Rentenniveau geltendes Recht | 48,0 % | 46,4 % | 46,2 % | 45,2 % | 44,5 % | 43,2 % |
| Saldo öffentliche Hand ggü. geltendem Recht, Mrd. € | +5 | +23 | +30 | +48 | +82 | +173 |
| Kumulierte Kürzung durch die Automatik | 0 | −1,7 % | 0 | −0,6 % | 0 | −3,7 % |
| Kontovermögen, Mrd. € | 98 | 767 | 1.660 | 2.713 | 3.879 | 5.944 |
| Regelaltersgrenze, Jahre | 67 | 67,5 | 67,9 | 68,4 | 68,9 | 69,8 |
Eigenes Rechenmodell. Saldo ohne Zinseffekt (geprüft gegen v4_saldo.csv, Spalte saldo_ohne_zins: 4,7 / 23,3 / 29,8 / 47,5 / 82,4 / 173,1). Rechnet man ein, dass die Überschüsse Schulden und damit Zinsen sparen, sind es +26 (2040), +62 (2060) und +253 Mrd. € (2090). Gesamtversorgung 2030–2042 einschließlich Zugangsgarantie. Die Kürzung durch die Automatik von 2040 wird 2043 über das Gaspedal zurückgegeben, deshalb steht 2050 wieder 0. Die Kürzung von 2058 gibt die steigende Beitragsgrenze bis 2062 zurück, deshalb steht 2070 wieder 0. Ab 2061 liegt der Beitragssatz über 20 %, bis 2070 bei 20,7 %. Sozialabgaben ohne Rente nach IGES-Fortschreibung [S]. Kontovermögen in Prozent des BIP: 15 % (2040), 45 % (2060), 79 % (2090). Werte nach 2070 beruhen auf einer linearen Fortschreibung der Demografie [S].
5.3Bundesmittel und Beitrag
Abbildung 3 zeigt den Kern des Problems und der Lösung. Nach geltendem Recht steigt der Steueranteil für die Rente ohne Pause, von 29 % heute auf fast 47 % im Jahr 2090. Mit dem Paket fällt er 2030 auf 29 % zurück und bleibt dort. Die Maßnahmen allein schaffen das nicht ganz: Ohne Deckel lägen sie 2030 bei 29,8 % und 2040 bei 30,4 %. Der Deckel bindet also vom ersten Jahr an, und die Automatik muss schon 2031 bis 2035 kürzen.
Beim Beitragssatz verhält es sich ähnlich (Abbildung 4). Nach geltendem Recht steigt er bis 2090 auf 23,3 %. Mit dem Paket bleibt er bis 2060 bei höchstens 20 % und steigt danach auf höchstens 21 %. Zwischen 2043 und 2057 liegt er darunter (19,6 bis 19,8 %). Diesen Spielraum nutzt das Paket zuerst, um die Kürzungen der Automatik an die Rentner zurückzugeben (Abschnitt 6). Rechnet man das Konto hinzu, zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber bis etwa 2083 etwas mehr als nach geltendem Recht (2040: 22,0 % statt 21,2 %, 2070: 22,7 % statt 22,4 %), danach weniger (2090: 23,0 % statt 23,3 %). Zwischen 2058 und 2083 ist der Unterschied klein, höchstens 0,4 Punkte. Der Unterschied: Der zusätzliche Teil landet auf einem eigenen Konto.
5.4Was beim Rentner ankommt
Abbildung 5 zeigt die Versorgung eines Standardrentners nach dem Jahr seines Rentenbeginns. Die gesetzliche Rente allein sinkt mit dem Paket langfristig etwas stärker als nach geltendem Recht, auf 42,4 % statt 43,2 % im Jahr 2090. Das ist der Preis der Automatik. Zusammen mit dem Konto liegt die Versorgung aber für jeden Zugangsjahrgang bei mindestens 48 %. Bis 2042 sichert das die Zugangsgarantie, ab 2043 das Konto. Danach liegt sie darüber, um 2077 bei 54,5 %. Der leichte Rückgang danach kommt aus der Automatik, die ab 2077 wieder eingreift.
5.5Das Vermögen der Bürger
Das Deutschlandkonto wächst bis 2040 auf rund 770 Mrd. € (15 % des Bruttoinlandsprodukts), bis 2060 auf 2.710 Mrd. € (45 %) und bis 2090 auf rund 5.900 Mrd. € (79 %), jeweils in Kaufkraft von 2026. Das ist Vermögen, das einzelnen Menschen gehört und vererbt werden kann. Zum Vergleich: Norwegens Staatsfonds liegt heute bei mehr als dem Dreifachen der norwegischen Wirtschaftsleistung.
6Bundesmittel-Deckel und Ausgleichsautomatik
Auf der 16. kBV reichen Einzelmaßnahmen nicht. Ohne Regel läge die Bundesmittel-Quote schon 2030 bei 29,8 % und stiege bis 2090 auf 33,2 %. Das Paket ersetzt deshalb das politische Nachsteuern durch eine Regel. Deckel und Beitragsobergrenze greifen ab 2030, die Automatik kürzt erstmals 2031. Der Deckel ist fest, die Beitragsobergrenze steigt ab 2060 auf 21 %.
6.1Die Regel
- Deckel: Ab 2030 betragen die Bundesmittel an die Rentenversicherung höchstens 29 % der Steuereinnahmen des Bundes. Der allgemeine Bundeszuschuss folgt ab 2030 nur noch den Löhnen.
- Beitragsobergrenze: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente beträgt bis 2060 höchstens 20 %. Von 2061 bis 2070 steigt die Grenze in zehn gleichen Schritten auf 21 % und bleibt dann dort.
- Ausgleichsautomatik („Bremse“): Reichen Deckel und Beitragsobergrenze nicht, um die Ausgaben zu decken, wird die jährliche Rentenanpassung für Bestand und Zugang so weit gekürzt, bis beide Grenzen halten. Die Kürzung wirkt auf den Rentenwert, so wie der Nachhaltigkeitsfaktor.
- Rückgabe („Gaspedal“): Fällt der Beitragssatz unter die Grenze, werden frühere Kürzungen zuerst an Rentner und Zugänge zurückgegeben, höchstens bis der Beitragssatz die Grenze wieder erreicht. Erst wenn nichts mehr zurückzugeben ist, fließt ein Spielraum unter 19,5 % über die Teilumwidmung ins Konto [S].
- Aussetzungshürde: Wer eine der drei Regeln aussetzen will, muss im selben Gesetz benennen, wer stattdessen zahlt, und die Wirkung bis 2060 in der Generationenbilanz ausweisen.
6.2Vorbild Schweden
Das schwedische Einkommensrentensystem ist eigenständig und soll sich vollständig aus Beiträgen finanzieren. Einmal im Jahr wird eine Bilanz aus Vermögen und Verpflichtungen erstellt. Liegt das Verhältnis unter eins, wird die „Balansering“ aktiviert, umgangssprachlich die „Bremse“: Renten und Rentenkonten werden dann mit einem niedrigeren Index fortgeschrieben, bis das Gleichgewicht wiederhergestellt ist28. Seit August 2026 gibt es auch die umgekehrte Regel, das „Gaspedal“: Ein Überschuss oberhalb einer festen Schwelle wird an Rentner und Sparer ausgeschüttet, das Gesetz gilt ab 202728.
Die Bremse hat sich bewährt, aber sie wurde einmal politisch abgeschwächt. Nach der Finanzkrise 2008 hätte sie die laufenden Renten 2010 deutlich gesenkt. Die Regierung änderte daraufhin den Mechanismus und streckte die Wirkung, sodass die Anpassung langsamer erfolgte und später nachgeholt werden musste29. Daraus ziehen wir zwei Schlüsse. Erstens greift unsere Automatik nicht an Kapitalmarktwerten an, sondern am Beitragssatz und an der Bundesmittel-Quote. Diese Größen schwanken weniger. Zweitens braucht jede Aussetzung eine Gegenfinanzierung im selben Gesetz.
6.3Was die Automatik kostet
Die Automatik greift früher, als frühere Fassungen dieses Papiers beschrieben. Schon 2031 und 2033 bis 2035 kürzt sie die Anpassung, bis 2040 kumuliert um 1,7 %. Von 2043 bis 2057 liegt der Beitragssatz unter 20 %. Ohne Rückgaberegel bliebe die Kürzung dauerhaft bestehen, und der Spielraum flösse über die Teilumwidmung ins Konto (bis 2,3 %). Die Rentner, deren Anpassung gekürzt wurde, hätten davon nichts. Das war eine offene Verteilungsfrage, auf die uns ein externer Gutachter hingewiesen hat. Mit dem Gaspedal wird die Kürzung 2043 vollständig zurückgegeben. Das gesetzliche Niveau liegt dadurch 2043 bis 2060 um 0,4 bis 0,7 Punkte höher, die Gesamtversorgung um 0,2 bis 0,7 Punkte. Die öffentliche Hand zahlt dafür bis 2090 zusammen rund 33 Mrd. € mehr. Der höhere Beitragssatz senkt die Einkommensteuer, und die Pensionen folgen der Rückgabe. Zum Teil gleicht das aus, dass für ein Konto mit 2 % statt 2,3 % weniger Kindergutschrift und Arbeitgeberanteil des Staates anfallen. Dafür bleibt das Konto bei 2 % und ist 2090 rund 150 Mrd. € kleiner. Um 2058 kürzt die Automatik kurz um 0,6 %. Ab 2061 steigt die Beitragsgrenze schrittweise, und die Rückgaberegel gibt diese Kürzung bis 2062 zurück. Ab etwa 2077 reicht auch 21 % nicht mehr, bis 2090 kürzt die Automatik kumuliert um 3,7 %. Das bedeutet: Der Rentenwert liegt 2090 um 3,7 % unter dem Wert, den er ohne Automatik hätte. In Euro steigen die Renten trotzdem weiter, weil die Löhne steigen. Wie stark die Automatik eingreifen muss, ist die eigentliche Messgröße für die Robustheit des Pakets (Abschnitt 11). Bei mehr Kindern oder mehr Zuwanderung greift sie weniger, bei weniger Zuwanderung mehr.
6.4Warum die Beitragsgrenze ab 2060 steigt
In der Erstfassung dieses Papiers (Version 1.0) galt eine feste Beitragsgrenze von 20 % bis 2090. Der Vergleich mit der Alterssicherungskommission (Abschnitt 11) hat gezeigt, dass Deckel und Automatik nach 2060 viel Rente kosten. Wir haben deshalb mehrere Mittelwege gerechnet (Tabelle 7). Das Ergebnis hat uns überrascht: Den größten Teil der Kürzung nach 2060 löst nicht der Steuer-Deckel aus, sondern die Beitragsgrenze von 20 %. Wird nur der Steuer-Deckel gelockert, ändert sich wenig. Steigt dagegen die Beitragsgrenze ab 2060 langsam auf 21 %, halbiert sich die Kürzung, und der Steueranteil bleibt bei 29 %.
| Variante | Anteil der Bundessteuern | Rentenbeitrag und Konto | Gesamtrente | Bestandsrente (geltendes Recht = 100) | Kürzung durch die Automatik | Saldo öffentl. Hand, Mrd. € | Härteste Kombination: Gesamtrente |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Version 1.0: Steuer 29 %, Beitrag fest 20 % | 29,0 % | 22,0 % | 51,1 % | 91,7 | −8,3 % | +177 | 45,6 % |
| Steuer-Deckel ab 2060 bis 2070 auf 31 % | 30,2 % | 22,0 % | 51,6 % | 92,6 | −7,3 % | +169 | 46,2 % |
| Steuer-Deckel 31 % ab 2030 | 31,0 % | 22,0 % | 52,7 % | 93,3 | −6,6 % | +164 | 46,4 % |
| Paket 2026 (Version 1.1): Steuer 29 %, Beitrag ab 2060 bis 2070 auf 21 % | 29,0 % | 23,0 % | 53,0 % | 95,0 | −3,7 % | +173 | 47,3 % |
| Beides: Steuer bis 31 %, Beitrag bis 21 % | 30,2 % | 23,0 % | 53,4 % | 95,9 | −2,7 % | +165 | 47,9 % |
| Ohne Deckel und Automatik | 33,2 % | 23,0 % | 55,4 % | 98,6 | 0 | +146 | 50,7 % |
| Geltendes Recht | 46,7 % | 23,3 % | 43,2 % | 100 | – | 0 | 41,7 % |
Eigenes Rechenmodell (mittelweg.py, v4_mittelweg.csv). Härteste Kombination = niedrige Zuwanderung (W1) und 2 % Rendite, geringste Gesamtrente aller Zugänge 2028–2090. Saldo ohne Zinseffekt. Bis 2060 sind alle Varianten mit Beitragsgrenze 20 % identisch.
Wir haben uns für den Mittelweg entschieden. Er hält das, worum es uns am meisten geht: Die Rente frisst nie mehr als 29 % der Bundessteuern, egal wie die Demografie läuft. Der Preis ist ein Punkt mehr Rentenbeitrag ab etwa 2070. Mit Konto zahlen Beschäftigte und Betriebe dann 23 %. Das ist immer noch weniger als nach geltendem Recht (23,3 %) und als bei der vollständig umgesetzten Kommission (23,7 %). Bis 2060 ändert sich nichts.
7Kinder: Kosten, Finanzierung und was mehr Kinder bewirken
Kinder sind die langfristig wichtigste Größe für jede Umlagerente. Sie helfen aber spät. Das Kinder-Paket ist deshalb zuerst eine Familienpolitik und erst danach eine Rentenpolitik.
7.1Was das Kinder-Paket kostet
| Posten | 2030 | 2035 | 2040 | 2060 | 2090 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gutschrift 6/10 Jahre (Mehrkosten gegenüber 3 Jahren) | 2,6 | 2,7 | 2,9 | 3,2 | 4,1 |
| Geburtsprämie (Ø 4.490 € je Geburt) | 2,9 | 2,9 | 2,9 | 2,6 | 2,5 |
| Startkapital (5.000 → 10.000 €) und Zinsausgleich | 3,2 | 6,5 | 6,4 | 5,9 | 5,6 |
| Kita-Garantie (Rampe bis 2032) und Kinderwunschbehandlung | 6,2 | 8,9 | 8,9 | 8,9 | 8,9 |
| Brutto | 14,9 | 21,0 | 21,1 | 20,6 | 21,1 |
| Erbschaftsteuer: Verschonung weg, Tarif bleibt, 20 Jahre Stundung | 2,6 | 4,2 | 5,7 | 7,8 | 7,8 |
| Realsplitting für neue Ehen | 0,7 | 1,9 | 3,2 | 8,0 | 8,0 |
| Keine „Mütterrente III“ | 4,7 | 4,1 | 3,5 | 0,5 | 0,0 |
| Netto-Kosten | 6,9 | 10,8 | 8,8 | 4,3 | 5,3 |
Eigenes Rechenmodell. Geburtsprämie gewichtet mit 47 % ersten, 35 % zweiten und 18 % dritten und weiteren Kindern [S]. Kita-Bundesanteil 8 Mrd. € [S], Zinsausgleich Familienwohnkapital 0,5 Mrd. € [S]. Realsplitting 8 Mrd. € im Endstand, aufwachsend mit dem Anteil neuer Ehen bis 2060 [S]. Die Arbeitsmarktwirkung des Realsplittings ist in den 0,4 Mio. zusätzlich erwerbstätigen Frauen (Abschnitt 3.1) enthalten und nicht doppelt gezählt.
Das Kinder-Paket kostet netto 4 bis 11 Mrd. € im Jahr, und diese Kosten sind in allen Salden des Papiers enthalten. Ohne Kinder-Paket und seine Finanzierung läge der Saldo der öffentlichen Hand 2040 um 12 Mrd. € höher (mit Zinseffekt 15 Mrd. €). Diese Zahl ist größer als die Netto-Kosten in der Tabelle (8,8 Mrd. €), weil die Tabelle als Gegenfinanzierung auch den Verzicht auf die Mütterrente III zählt (3,5 Mrd. €). Dieser Verzicht ist ein eigener Baustein von Teil I und bleibt in der Rechnung „ohne Kinder-Paket“ erhalten. An der Bundesmittel-Quote ändert das Paket nichts, weil es außerhalb der Rentenversicherung läuft.
7.2Ab wann mehr Kinder die Rente entlasten
Die Geburtenrate lag 2024 bei 1,35 Kindern je Frau. Destatis nimmt in der mittleren Variante langfristig 1,47 an, im günstigen Fall 1,65. Eine Rate von 2,1 rechnet das Amt nur als „rein hypothetische“ Modellrechnung6. Gleichzeitig wünschen sich Frauen und Männer im Durchschnitt 1,7 bis 1,8 Kinder. Diese Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit hat sich zuletzt auf rund 0,4 Kinder je Frau vergrößert30. Unser Ziel ist deshalb nicht 2,1, sondern die Wunschlücke zu verkleinern. Mit dem Kinder-Paket halten wir 1,55 für realistisch [S].
Wir haben gerechnet, was höhere Geburtenraten für die Rente bedeuten. Dabei steigt die Rate von 1,31 (2028) bis 2040 linear auf den Zielwert, und die Kinder der zusätzlichen Kinder werden mitgezählt. Jede zusätzliche Person unter 20 kostet die öffentliche Hand 9.000 € im Jahr für Kindergeld, Kita und Schule [S].
| Geburtenrate ab 2040 | Δ Beitragssatz 2060 / 2070 / 2090 | Δ Bundesmittel-Quote 2060 / 2070 / 2090 | Δ Saldo 2050 / 2070, Mrd. € | Rentenniveau 2090 mit Deckel |
|---|---|---|---|---|
| 1,47 (Destatis G2) | 0 | 0 | 0 | 42,4 % |
| 1,55 (realistisch mit Kinder-Paket) | −0,2 / −0,1 / −0,3 Pkt. | −0,1 / −0,3 / −0,8 Pkt. | −6 / −4 | 43,8 % |
| 1,8 (Wunschlücke geschlossen) | −0,3 / −0,5 / −1,1 Pkt. | −0,5 / −1,3 / −3,2 Pkt. | −25 / −16 | 45,9 % |
| 2,1 (Bestandserhaltung) | −0,6 / −0,8 / −2,1 Pkt. | −0,9 / −2,3 / −5,6 Pkt. | −47 / −37 | 47,8 % |
Eigenes Rechenmodell. Die Spalten zu Beitrag, Quote und Saldo zeigen die Wirkung ohne Deckel und Automatik, damit sie sichtbar wird. Die letzte Spalte zeigt das gesetzliche Rentenniveau bei Rentenzugang 2090 im vollständigen Paket. Das Fertilitätsmodul ist grob (Durchschnittsalter der Mütter 31 Jahre) [S].
Drei Ergebnisse sind wichtig. Erstens entlasten mehr Kinder den Beitragssatz erst ab etwa 2058, wenn die ersten zusätzlichen Jahrgänge seit rund zehn Jahren arbeiten. Die Brücke bis 2060 können Kinder nicht tragen. Zweitens sind Kinder für die öffentliche Hand bis in die 2080er Jahre eine Investition. Erst zwischen 2084 und 2089 werden die Jahressalden positiv, der Barwert bis 2090 ist in allen Varianten negativ, weil die Erträge danach kommen. Drittens wirken mehr Kinder im vollständigen Paket als höheres Rentenniveau. Bei 1,8 muss die Ausgleichsautomatik bis 2090 gar nicht mehr eingreifen (kumuliert 0 statt −3,7 %), der Beitragssatz bleibt bei 20,4 %, und das gesetzliche Niveau 2090 liegt 3,5 Punkte höher (Abbildung 7). Mehr Kinder sind die Versicherung gegen die Automatik.
Eine Rate von 2,1 wäre auch nicht kostenlos. Im Modell entstünde 2051 ein Jahr mit −18 Mrd. € gegenüber geltendem Recht, weil die vielen zusätzlichen Kinder zuerst Geld kosten. Das ist kein Argument gegen Kinder. Es zeigt aber, dass Familienpolitik keine Haushaltssanierung ist.
8Dieselben Regeln für alle
Das Paket verlangt viel: länger arbeiten, langsamer steigende Renten, eine Automatik, die im Zweifel kürzt. Das lässt sich nur vertreten, wenn diejenigen, die es beschließen, denselben Regeln unterliegen. Hier geht es um Gerechtigkeit, nicht um Geld.
8.1Was es fiskalisch bringt: wenig
Der naheliegende Vorschlag lautet, alle Beamten in die gesetzliche Rente zu holen. Die Literatur und unsere eigene Rechnung kommen zum selben Ergebnis: Das rettet die Rente nicht. Die Rentenversicherung erhält jahrzehntelang zusätzliche Beiträge, zahlt aber erst spät zusätzliche Renten. Die Dienstherren zahlen in dieser Zeit doppelt, die Beiträge für die neuen Beamten und die Pensionen der alten. Burret und Moog (Prognos) haben das 2019 für die Friedrich-Ebert-Stiftung bis 2070 durchgerechnet31. Werding, Runschke und Schwarz zeigen für den Sachverständigenrat, dass die günstigen Effekte für Beitragssatz und Rentenniveau „nur als temporär“ erscheinen. Bei Beamten kippt der Effekt auf den Beitragssatz bis 2080 sogar, weil sie im Schnitt etwa zwei Jahre länger leben3233. Die Alterssicherungskommission schließt daraus, eine nachhaltige Entlastung der Rentenversicherung „wäre deshalb nicht möglich“15.
Unser Modell bestätigt das. Kämen alle neuen Beamten ab 2028 in die gesetzliche Rente, mit einer Zusatzversorgung von 4,5 % wie im übrigen öffentlichen Dienst, sänke der Beitragssatz 2060 um 0,8 Punkte. Die Länder trügen dafür 2060 rund 21 Mrd. € im Jahr mehr, die öffentliche Hand insgesamt 15 Mrd. €. Der Barwert bis 2090 läge bei −259 Mrd. € gegenüber geltendem Recht. Gegenüber unserem Paket ist der Wechsel ungefähr neutral, weil das Paket die Länder ohnehin zu Pensionsfonds verpflichtet und in den Kernzahlen die Hälfte der neuen Lehrkräfte bereits anstellt.
Was davon in den Kernzahlen steckt. Die Kernzahlen dieses Papiers (Abschnitte 5 bis 7, 10 und 11) rechnen mit der Hälfte der neuen Lehrkräfte als Angestellten, mit den Abgeordneten in der gesetzlichen Rente und mit den Bestandspensionen nach der Rentenformel. Die anderen zwei Bausteine aus Teil III, also alle neuen Lehr- und Verwaltungskräfte und die Regierungsmitglieder, haben wir in einer eigenen Rechnung zusätzlich eingebaut (Datei runde6/ergebnisse/r6_paket_vollstaendig.csv). Das vollständige Paket weicht von den Kernzahlen um höchstens 2 Mrd. € im Jahr ab (2060: +1,3 Mrd. €, 2090: −0,8 Mrd. €). Das knappste Jahr bleibt 2029 mit +0,6 Mrd. €, die Gesamtversorgung bleibt bei mindestens 48 %, und die Automatik kürzt bis 2090 gleich stark (−3,7 %). Teil III ist also ein fiskalisch nahezu neutraler Zusatz. Seine Begründung ist Gleichbehandlung, nicht Geld.
8.2Was wir vorschlagen
| Gruppe | Regel | Rechtsweg | Wirkung |
|---|---|---|---|
| Abgeordnete und Regierungsmitglieder | Bundestag, Landtage, Bundes- und Landesminister, Staatssekretäre zahlen ab der Wahlperiode 2029 in die gesetzliche Rente. Keine eigene Altersversorgung mehr, Altansprüche bleiben. | Bundesgesetz für Bundestag und Bundesregierung, 16 Landesgesetze für Landtage und Landesregierungen | Fiskalisch fast null: −18 Mio. € (2030), +209 Mio. € (2060), +321 Mio. € (2090) gegenüber geltendem Recht. Unter 0,01 Beitragspunkten. |
| Neue Lehr- und Verwaltungskräfte | Werden als Angestellte eingestellt, mit gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung. | Landesrecht und Verwaltungspraxis, keine Grundgesetzänderung | Gegenüber den Kernzahlen nahezu neutral: +0,3 Mrd. € (2040), +1,0 Mrd. € (2060), −1,1 Mrd. € (2090). Gesamtversorgung 2060 +0,4 Punkte. |
| Polizei, Justiz, Bundeswehr | Bleiben verbeamtet. Pensionen folgen derselben Anpassungsformel, Bremse und Altersgrenze wie die Rente. | Bundes- und Landesrecht, wirkungsgleiche Übertragung | Spart 4,7 Mrd. € (2040), 5,8 Mrd. € (2060), 11,8 Mrd. € (2090), also 7 bis 20 % der Pensionsausgaben. Pensionen 2040 −7 %, 2070 −12 % gegenüber geltendem Recht. Verfassungsrechtlich das größte Risiko des Pakets (Abschnitt 8.3). |
| Alle Beamten unter 40 (Option) | Wechsel in die gesetzliche Rente mit Rücklage, nur wenn eine Zweidrittelmehrheit entsteht. | Grundgesetzänderung (Art. 33 Abs. 5 GG) | Einzige Variante, die in der Babyboomer-Lücke spürbar hilft. Kostet die Länder aber 20 Jahre lang rund 8 Mrd. € im Jahr und reißt 2030 das Ziel Z4 (−3,7 Mrd. €). |
Eigenes Rechenmodell (Runde 6), Werte gegenüber den Kernzahlen des Pakets, sofern nicht anders angegeben. Mengen der Neueinstellungen und Anteile außerhalb des Kernbereichs nach Destatis, Anteil der unter 40-Jährigen [S]. Altersentschädigung der ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Hinterbliebenen 2022: 47,9 Mio. €34. Landtage und Landesregierungen geschätzt [S].
Vorbild für die dritte Zeile ist Österreich. Dort wird für Beamte, die ab 2005 ernannt wurden, die Pension nach den Regeln des Allgemeinen Pensionsgesetzes berechnet, also wie bei allen anderen Versicherten. „Es fließt kein Dienstgeberbeitrag; das Pensionsverhältnis bleibt öffentlich-rechtlich“1935. Österreich hat die Regeln vereinheitlicht, nicht die Kasse. Dadurch entstehen weder ein kurzfristiger Einführungsgewinn noch ein Loch in den Länderhaushalten. Die Politikerpensionen hatte Österreich schon 1997 abgeschafft, acht Jahre vor den Beamten.
8.3Verfassung und Mehrheiten
Die Beamtenversorgung steht als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums unter dem Schutz von Art. 33 Abs. 5 GG. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine Eingliederung in die gesetzliche Rente für grundsätzlich zulässig, wenn der Versorgungsanspruch gegen den Dienstherrn daneben bestehen bleibt. Er räumt aber eine „gewisse Unsicherheit“ ein, weil das Bundesverfassungsgericht darüber nie entschieden hat36. Die Kommission sieht ebenfalls „hohe verfassungsrechtliche Hürden“ und verweist darauf, dass das Beamtenrecht außer für den Bund Ländersache ist15.
Das größere Risiko liegt bei den Pensionen der heutigen Beamten. Unser Paket senkt sie über die Rentenformel, den Mischindex und die Automatik bis 2070 um rund 12 % gegenüber geltendem Recht. Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet den Dienstherrn aber zur amtsangemessenen Alimentation, auch im Ruhestand. Das Bundesverfassungsgericht hat 2005 eine Absenkung des Versorgungsniveaus gebilligt, die der Gesetzgeber mit der Rentenreform 2001 begründet hatte. Es hat aber verlangt, dass die Absenkung sachlich begründet ist und den Kernbestand der Alimentation nicht antastet. Strukturelle Unterschiede zwischen Rente und Versorgung dürfen dabei nur berücksichtigt werden, soweit sie wirklich vergleichbar sind37. Für die Besoldung hat das Gericht 2020 Prüfmaßstäbe festgelegt, mit denen es eine Besoldung als evident unzureichend verwirft, wenn sie zu weit hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt38. Eine Kürzung um 12 % in vier Jahrzehnten, gekoppelt an eine Automatik, ist an diesem Maßstab nicht sicher. Wir halten die wirkungsgleiche Übertragung für vertretbar, weil sie dieselbe Last trägt wie die Rentner. Gerichtsfest ist sie aber nicht von vornherein, und die Einsparung von 5 bis 12 Mrd. € im Jahr ist entsprechend unsicher.
Ein technischer Punkt beim Mischindex. Heute gibt es nur einen aktuellen Rentenwert für Bestand und Zugang (§ 68 SGB VI)39. Ein Mischindex nur für laufende Renten verlangt getrennte Rentenwerte, einen für Zugänge und einen für den Bestand, der mit jedem Jahrgang weiter auseinanderläuft. Das ist machbar, Österreich und die Schweiz arbeiten mit getrennten Anpassungen, aber es ist nicht trivial. Die Rentenversicherung müsste Bescheide, Hinterbliebenenrenten und Versorgungsausgleich darauf umstellen.
Eine Grundgesetzänderung braucht zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages, also 420 von 630 Stimmen, und zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat, also 46 von 6940. Union, SPD und Grüne kommen zusammen auf 413 Sitze41. Ohne Linke oder AfD gibt es also keine verfassungsändernde Mehrheit. Im Bundesrat stimmen die Länder ab, die bei einem Wechsel der Beamten am meisten zahlen. Deshalb enthält das Paket nur Bausteine, die ohne Grundgesetzänderung möglich sind. Dass sie ohne Verfassungsänderung auskommen, heißt nicht, dass ein Bundesgesetz reicht: Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder Besoldung und Versorgung ihrer Beamten selbst (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG)42. Für die Landesbeamten, Landtage und Landesregierungen braucht es 16 Landesgesetze oder einen Staatsvertrag (Abschnitt 13). Der Wechsel aller Beamten unter 40 bleibt eine Option für den Fall, dass sich die Mehrheiten ändern.
9Finanzierung: Steuervorzug und Erbschaftsteuer
Zwei Finanzierungsfragen hängen am Paket, und beide sind weniger bequem, als sie auf den ersten Blick wirken.
9.1Das Konto wird vorgelagert besteuert, und das kostet
Die Beiträge zum Deutschlandkonto werden aus versteuertem Einkommen gezahlt, die Auszahlungen sind steuerfrei. Der Arbeitgeberanteil wird pauschal versteuert. Das bringt dem Staat zunächst Geld, weil er die Steuer sofort erhält statt Jahrzehnte später: 11,4 Mrd. € im Jahr 2040, 9,5 Mrd. € im Jahr 2060, 6,8 Mrd. € im Jahr 2070. Ab 2082 kehrt sich das um (2090: −2,7 Mrd. €), weil dann die steuerfreien Auszahlungen überwiegen.
Über die ganze Laufzeit ist der Vorzug ein Verlust. Diskontiert mit 1,5 % real ergibt sich bis 2070 ein Vorteil von 315 Mrd. €, bis 2090 von 330 Mrd. €. Dem stehen aber 344 Mrd. € nie erhobener Steuer auf das Vermögen gegenüber, das 2090 im Konto liegt, und weitere 211 Mrd. € für die Zeit danach. Über alle Zeit kostet die vorgelagerte Besteuerung den Staat rund 225 Mrd. € Barwert. Der Grund: Die steuerfreie Rendite im Konto (3,5 % auf den Aktienteil) liegt über dem Zinssatz, mit dem der Staat diskontiert.
Warum dann trotzdem vorgelagert? Bei nachgelagerter Besteuerung stünde die öffentliche Hand in den Jahren 2029 bis 2032 schlechter da als nach geltendem Recht, 2030 um 5,8 Mrd. €. Das Ziel Z4 wäre verfehlt. Hinzu kommt die Einfachheit: Bei der Auszahlung fällt keine Steuer an, und das Konto lässt sich ohne Steuerberatung verstehen. Wir halten das für vertretbar, aber nur, wenn der Barwert offen in der Generationenbilanz steht. Er ist kein Geschenk an den Haushalt, sondern ein Kredit an die Zukunft.
9.2Erbschaftsteuer: Verschonung weg, Tarif bleibt
In früheren Fassungen hatten wir eine einheitliche Erbschaftsteuer von 10 % ohne Ausnahmen vorgeschlagen und dafür 12 Mrd. € im Jahr angesetzt. Das war falsch. Der DIW-Wochenbericht 4/2026 hat solche Reformen mit einer Mikrosimulation durchgerechnet3. Eine einheitliche Steuer von 10 % brächte langfristig 4,3 Mrd. € im Jahr weniger als heute, das Aufkommen fiele von 12,0 auf 7,7 Mrd. €. Aufkommensneutral wäre erst ein einheitlicher Satz von 15 %. Schafft man dagegen die Vergünstigungen für Unternehmensübertragungen und vermietete Wohnimmobilien ab und lässt den Tarif unverändert, steigt das Aufkommen langfristig um 7,8 Mrd. € im Jahr, also um 65 %. Davon stammen 6,1 Mrd. € aus Übertragungen ab 5 Mio. €3.
Wir übernehmen deshalb diesen Weg: Die Verschonung fällt weg, der Tarif bleibt, und die Steuer auf Unternehmensübertragungen kann über 20 Jahre gestundet werden [S]. Das DIW schlägt Stundung und Verrentung vor, damit die Steuer aus den laufenden Erträgen bezahlt werden kann und kein Unternehmen verkauft werden muss. Wegen der Stundung wächst das Aufkommen langsam, von 2,6 Mrd. € (2030) auf 7,8 Mrd. € ab etwa 2048. Familienheime unterhalb der Freibeträge bleiben steuerfrei. Zwei Vorbehalte gehören dazu. Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu, die Kinderleistungen trägt überwiegend der Bund, deshalb braucht es einen Ausgleich im Finanzausgleich. Und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer kann das Aufkommen in beide Richtungen verschieben.
10Wer trägt was
Jede Rentenreform verteilt Lasten um. Ein Vorschlag, der behauptet, niemand verliere etwas, sagt nicht die Wahrheit. Die Tabelle zeigt für jede Gruppe, was sie trägt und was sie bekommt.
| Gruppe | Was sie trägt | Was sie bekommt | Netto |
|---|---|---|---|
| Rentner heute (Standardrente, Zugang 2026: 1.875 €) | Mischindex und Automatik: 1.959 € statt 2.047 € im Jahr 2040 (−88 € im Monat, −4,3 %). 2035: −75 € (−3,8 %). | Die Kaufkraft steigt trotzdem, bis 2040 um 84 € gegenüber heute. Keine Kürzung in Euro. | Langsamerer Anstieg, kein Verlust |
| Jahrgänge 1966–1980 | Rente mit 63 entfällt. Rentenalter 67 (Jahrgänge 1966–1974) bzw. 68 (1975–1980). Arbeitnehmerbeitrag inkl. Konto +0,4 bis +0,9 Punkte, etwa 17 bis 36 € im Monat beim Median von 3.800 €. | Zugangsgarantie bis Jahrgang 1975: +14 bis +70 € im Monat, Gesamtversorgung 48 % statt 46,4 bis 47,4 % nach geltendem Recht. Jahrgänge 1976–1980 ohne Garantie: 48,9 bis 49,7 %. Kontorente Median 19 € (Jahrgang 1966) bis 119 € (Jahrgang 1980). | Beim Niveau leicht im Plus, dafür bis zu ein Jahr später in Rente |
| Jahrgänge 1981–2000 | Rentenalter 68 bis 69. Abgabe +0,4 Punkte (2040), danach fast gleich (2070: +0,15 Punkte). | Gesamtversorgung 49,8 bis 53,1 % statt 44,6 bis 46,3 %. Kontorente Median 128 bis 400 € im Monat. | Gewinner bei der Versorgung, Verlierer beim Rentenalter |
| Kinder ab 2030 | Rentenalter 70 (Jahrgang 2030). Gesetzliches Niveau 42,4 % (2090), danach im Modell nicht mehr gerechnet. | Startkapital 10.000 € (2030/31: 5.000 €), daraus rund 19.500 € mit 20. Ein Durchschnittsverdiener (Jahrgang 2032, Rente 2102) erhält rund 1.230 € Kontorente im Monat, davon rund 410 € aus dem Startkapital. Das sind rund 15 Prozentpunkte Versorgungsniveau, mit gesetzlicher Rente zusammen etwa 57,5 % [S]. | Gewinner, solange die Rendite hält. Bei 2 % real: rund 9 Punkte aus dem Konto, zusammen etwa 51,4 % [S]. Die Werte sind eine Fortschreibung über 2090 hinaus (Abschnitt 4.3). |
| Eltern | – | 6 Jahre Gutschrift je Kind (ab dem 3. Kind 10), Prämie 2.000/5.000/10.000 €. Median mit 2 Kindern: Kontorente 690 € statt 550 € (+140 € im Monat). | Rund 21 Mrd. € im Jahr brutto für Familien |
| Kinderlose | Keine Gutschrift: Kontorente Median 550 € statt 690 €. Kinderlose neue Ehen mit Einkommensgefälle tragen das Realsplitting (8 Mrd. € im Endstand). | Kein Abzug an der eigenen Rente. | Relativer Nachteil, kein absoluter |
| Beamte | Pensionen −7 % (2040), −10 % (2060), −12 % (2070). Neue Lehr- und Verwaltungskräfte werden angestellt. | Für neue Beamte entsteht ein Pensionsfonds (2060: 290 Mrd. €). | Dieselbe Bremse wie bei Rentnern |
| Abgeordnete und Regierungsmitglieder | Keine eigene Altersversorgung mehr für neue Mandate und Ämter ab der Wahlperiode 2029. | Gesetzliche Rente und Deutschlandkonto wie alle anderen. Altansprüche bleiben. | Dieselbe Rente wie alle |
| Arbeitgeber | Konto-Hälfte minus Ersparnis beim Rentenbeitrag: +0,9 Punkte (2030), +0,4 Punkte (2040), danach fast gleich (2070: +0,15, 2090: −0,15 Punkte). | Mehr Ältere bleiben im Betrieb (Japan-Modell: +0,3 Mio. Vollzeitäquivalente). | Bis 2040 teurer, danach etwa gleich |
| Erben großer Vermögen | +2,6 Mrd. € (2030), +7,8 Mrd. € im Jahr ab etwa 2048, zu 78 % aus Übertragungen ab 5 Mio. €. | Stundung über 20 Jahre, Familienheime unter dem Freibetrag bleiben frei. | Nur große Vermögen |
| Bund und Steuerzahler | Kinder-Paket netto 4 bis 11 Mrd. €, Zugangsgarantie bis 8 Mrd. € im Jahr, Steuervorzug über alle Zeit rund 225 Mrd. € Barwert. | Bundesmittel 2040 um 29 Mrd. €, 2060 um 49 Mrd. € unter geltendem Recht. | Saldo +23 Mrd. € (2040), +48 Mrd. € (2060) |
Eigenes Rechenmodell, Paket 2026. Kontorenten bei 3,5 % realer Rendite und vollständiger Verrentung. Median = 3.800 € brutto im Monat. Saldo ohne Zinseffekt.
10.1Wer früher stirbt
Zwischen Männern mit den niedrigsten und den höchsten Einkommen liegen in Deutschland rund elf Jahre Lebenserwartung43. Ein einheitlich steigendes Rentenalter trifft deshalb Geringverdiener härter. Der Gesundheitsweg (Maßnahme 2) ist unsere Antwort. Im Modell kostet er Geld, und wir rechnen ihn auch in einer teuren Variante (Abschnitt 11). Wer erwerbsgemindert wird, kann sein Konto vorzeitig anteilig verrenten.
10.2Frauen und Teilzeit
Ein Konto, das proportional zum Lohn wächst, übernimmt die Lohnlücke. Drei Elemente wirken dagegen: die Kindergutschrift, eine Gutschrift für Pflegezeiten nach dem gleichen Muster und die hälftige Teilung des Kontos bei einer Scheidung. Das Realsplitting für neue Ehen macht Erwerbsarbeit für Zweitverdienende attraktiver. Für Hinterbliebene gilt die Garantiezeit der Kontorente.
11Wie robust ist das Ergebnis?
Deckel und Automatik sichern die Ziele Z1 und Z2 per Konstruktion. In allen 26 gerechneten Varianten mit Deckel bleiben die Bundesmittel-Quote bei höchstens 29,0 % und der Beitragssatz bis 2060 bei höchstens 20,0 %, danach bei höchstens 21,0 %. Die eigentliche Frage lautet deshalb: Wie stark muss die Automatik eingreifen, und was kommt dann beim Rentner an?
| Variante | Gesetzl. Niveau 2090 | Gesamtversorgung 2090 | Knappstes Saldo-Jahr, Mrd. € | Automatik kumuliert 2090 |
|---|---|---|---|---|
| Paket 2026 | 42,4 % | 53,0 % | +0,6 (2029) | −3,7 % |
| Niedrige Zuwanderung (W1, 150.000 im Jahr) | 39,9 % | 50,4 % (2044: 47,6 %) | ≥ 0 | −7,6 % |
| Alle Arbeitsmarkt-Hebel nur halb so stark | 41,4 % | 52,0 % (2044: 47,4 %) | −1,9 (2029) | −5,1 % |
| Ältere arbeiten nur halb so oft weiter | 42,2 % | 52,7 % | ≥ 0 | −4,1 % |
| Gesundheitsweg teuer (40 %/30 % Verlust, Reha 1,2 Mrd. €) | 41,9 % | 52,4 % | ≥ 0 | −4,6 % |
| Rendite 2 % real | 42,4 % | 49,8 % | ≥ 0 | −3,7 % |
| Geburtenrate 1,55 / 1,8 | 43,8 / 45,9 % | 54,3 / 56,4 % | ≥ 0 | −1,5 / 0 % |
| Konto nachgelagert besteuert | 42,4 % | 53,0 % | −5,8 (2030) | −3,7 % |
| Mischindex mit 60 % Preisanteil | 42,8 % | 53,7 % | ≥ 0 | −2,7 % |
| Härteste Kombination: W1 und Rendite 2 %, Garantie wie im Paket nur für Jahrgänge bis 1975 | 39,9 % | 47,3 % | ≥ 0 | −7,6 % |
| … dieselbe Kombination, Garantie 48 % ohne Jahrgangsgrenze (Dauergarantie) | 39,8 % | 48,0 % (davon 0,7 Pkt. Garantie) | ≥ 0 | −7,9 % |
Eigenes Rechenmodell. Gesamtversorgung = gesetzliche Rente und Kontorente des Standardrentners bei Rentenzugang. Saldo ohne Zinseffekt gegenüber geltendem Recht. Die vollständige Liste mit 31 Varianten liegt im Modellordner (v4_varianten.csv). Die Spalte Gesamtversorgung zeigt den Rentenzugang 2090, in Klammern den schwächsten Zugang, wenn er unter 48 % liegt.
Drei Befunde. Erstens: Schon ein einzelnes ungünstiges Szenario kann ein Ziel knapp reißen. Bei 2 % Rendite hält die Gesamtversorgung (2090: 49,8 %). Bei niedriger Zuwanderung oder halb wirksamen Arbeitsmarkt-Hebeln fällt der erste Jahrgang ohne Garantie (Rentenzugang 2044, Jahrgang 1976) auf 47,6 bzw. 47,4 %. Wirken die Hebel nur halb, verfehlt das Paket 2029 zusätzlich das Ziel Z4 (−1,9 Mrd. €). Das sind Abweichungen innerhalb der Modellunsicherheit, aber in die falsche Richtung. Zweitens: Zwei ungünstige Szenarien zugleich hält das Paket nicht. Bei niedriger Zuwanderung und 2 % Rendite liegt die Gesamtversorgung 2044 bei 47,5 %, ab 2085 wieder leicht unter 48 % und 2090 bei 47,3 %. In Version 1.0 mit fester Beitragsgrenze von 20 % waren es 2090 noch 45,6 %. Eine Garantie von 48 % ohne Jahrgangsgrenze würde das schließen, sie kostet 2090 rund 2 Mrd. € im Jahr (zusammen 245 statt 234 Mrd. €), und die Automatik kürzt dann etwas stärker (−7,9 statt −7,6 %). Ehrlich gesagt: Bei zwei schlechten Szenarien reißt Z3 am Anfang und am Ende knapp. Drittens: Der verwundbarste Punkt ist der Arbeitsmarkt. Hier reißen zwei Ziele zugleich, und die Automatik muss stärker eingreifen.
Wenn es schlecht läuft: der Vergleich mit dem geltenden Recht
Unser eigenes Ziel von 48 % ist ehrgeizig, und in ungünstigen Szenarien verfehlen wir es. Deshalb gehört ein zweiter Maßstab daneben: das geltende Recht im selben Szenario. Ungünstige Entwicklungen treffen das heutige System genauso, nur ohne Deckel, ohne Automatik und ohne Konto. Wir rechnen auch das Risiko, das wir selbst für das größte halten: Ein künftiges Parlament setzt Deckel und Automatik von Anfang an aus.
| Szenario | Gesamtrente Paket | Rentenniveau geltendes Recht | Rentenbeitrag und Konto, Paket / geltendes Recht | Anteil der Bundessteuern, Paket / geltendes Recht | Saldo öffentl. Hand ggü. geltendem Recht, Mrd. €/J., ohne (mit) Zinseffekt |
|---|---|---|---|---|---|
| Basisszenario | 53,0 % | 43,2 % | 23,0 / 23,3 % | 29 / 47 % | +173 (+253) |
| Niedrige Zuwanderung (W1) | 50,4 % | 41,7 % | 23,0 / 24,1 % | 29 / 55 % | +223 (+330) |
| Arbeitsmarkt-Hebel nur halb | 52,0 % | 43,2 % | 23,0 / 23,3 % | 29 / 47 % | +155 (+224) |
| Niedrige Zuwanderung und 2 % Rendite | 47,3 % | 41,7 % | 23,0 / 24,1 % | 29 / 55 % | +221 (+328) |
| Deckel, Beitragsgrenze und Automatik ausgesetzt | 55,4 % | 43,2 % | 23,0 / 23,3 % | 33,2 / 47 % | +146 (+208) |
| Deckel, Beitragsgrenze und Automatik ausgesetzt, niedrige Zuwanderung | 54,1 % | 41,7 % | 23,5 / 24,1 % | 35,6 / 55 % | +182 (+265) |
Eigenes Rechenmodell. Gesamtrente = gesetzliche Rente und Kontorente des Standardrentners beim Rentenzugang 2090. Das geltende Recht hat kein Konto, deshalb spielt die Rendite dort keine Rolle. Beim Paket ist der Kontobeitrag (2 %, paritätisch) im Beitrag enthalten. „Ausgesetzt“ heißt: Alle übrigen Maßnahmen bleiben, aber Bundesmittel-Deckel, Beitragsobergrenze und Automatik samt Rückgaberegel gelten nie. Das ist dieselbe Rechnung wie „ohne Regel“ in Tabelle 5 und Abschnitt 6 (Quote 2090: 33,2 %). Ohne Automatik liegt die Gesamtrente höher, dafür steigt die Bundesmittel-Quote (2090: 33,2 statt 29 %).
Was diese Tabelle zeigt und was nicht. Sie zeigt, dass das Paket 2090 in allen sechs gerechneten Szenarien vor dem geltenden Recht liegt, bei der Rente, bei der Bundesmittel-Quote und beim Haushalt. Selbst wenn die Regeln fallen, wirken die übrigen Maßnahmen und das Konto weiter. Sie zeigt nicht, dass das Paket in jeder Hinsicht und in jedem Jahr besser ist. Bis etwa 2083 liegen Rentenbeitrag und Konto zusammen über dem geltenden Recht (2040: 22,0 statt 21,2 %, 2070: 22,7 statt 22,4 %). Das Rentenalter steigt, und Bestandsrenten liegen 2040 um 4,3 % und 2090 um 5 % unter dem geltenden Recht. Das gesetzliche Niveau allein ist 2090 niedriger (42,4 statt 43,2 %), erst das Konto dreht den Vergleich. Nicht gerechnet sind ein Börsencrash kurz vor dem Rentenbeginn eines Jahrgangs, Länder, die beim Beamtenrecht nicht mitziehen, und eine Pensionsbremse, die vor Gericht scheitert. Der härtere Vergleich, Paket gegen die vollständig umgesetzte Kommission, folgt im nächsten Unterabschnitt.
Der härtere Vergleich: Paket gegen die Alterssicherungskommission
Gegen das geltende Recht vorn zu liegen ist leicht, denn das geltende Recht bis 2090 wird so nie eintreten. Der Koalitionsausschuss hat zugesagt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig umzusetzen. Deshalb haben wir die Kommission als eigenes Szenario gerechnet, mit denselben Annahmen zu Demografie, Verhalten und Rendite wie für das Paket15. Enthalten sind die Kopplung 2:1 ab 2032 (Empfehlung 5), das Auslaufen der Rente für besonders langjährig Versicherte (6), der erleichterte Rentenzugang aus Gesundheitsgründen (10), der Nachhaltigkeitsfaktor mit alpha 0,33, bei dem der Beitrag zur Kapitalrente im Beitragssatzfaktor mitzählt (14), der Übergangsfaktor auf 48 % ohne Jahrgangsgrenze aus Steuern (15), Selbstständige und Abgeordnete (22, 24), die wirkungsgleiche Übertragung auf Bestandsbeamte mit weniger Verbeamtungen und Rücklagen (23) und die Kapitalrente mit 2 %, eingeführt in Schritten von 0,5 Punkten ab 2028 (28). Nicht enthalten sind, was die Kommission ausdrücklich ablehnt (Mischindex, Begrenzung der Bundesmittel) und was nur in unserem Paket steht: Automatik, Rückgaberegel, Kinder-Paket, Japan-Modell und die Finanzierung über Erbschaft und Realsplitting. Wie Altersteilzeit, Minijobs und Zwangsverrentung auf den Arbeitsmarkt wirken, haben wir vorsichtig geschätzt [S].
| Kennzahl | 2030 | 2040 | 2060 | 2070 | 2090 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bundesmittel in % der Bundessteuern | geltendes Recht | 33,8 | 36,8 | 40,3 | 42,3 | 46,7 |
| Kommission | 33,3 | 34,8 | 36,8 | 38,1 | 41,3 | |
| Paket | 29,0 | 29,0 | 28,7 | 29,0 | 29,0 | |
| Rentenbeitrag und Konto bzw. Kapitalrente, % | geltendes Recht | 20,1 | 21,2 | 21,9 | 22,4 | 23,3 |
| Kommission | 20,0 + 1,5 | 20,5 + 2 | 20,6 + 2 | 20,9 + 2 | 21,7 + 2 | |
| Paket | 19,9 + 2 | 20,0 + 2 | 20,0 + 2 | 20,7 + 2 | 21,0 + 2 | |
| Rentenniveau der gesetzlichen Rente beim Zugang, % | geltendes Recht | 48,0 | 46,4 | 45,2 | 44,5 | 43,2 |
| Kommission | 48,0 | 46,8 | 46,5 | 45,8 | 44,3 | |
| Paket | 47,0 | 45,5 | 45,9 | 45,3 | 42,4 | |
| Gesamtversorgung Standardrentner beim Zugang, % | Kommission | 48,1 | 48,2 | 51,5 | 53,6 | 54,8 |
| Paket | 48,0 | 48,0 | 51,0 | 53,3 | 53,0 | |
| Bestandsrente (Rentenbeginn 2026), geltendes Recht = 100 | Kommission | 100,1 | 101,4 | 103,7 | 103,8 | 103,6 |
| Paket | 98,1 | 95,7 | 98,0 | 98,2 | 95,0 | |
| Saldo öffentliche Hand ggü. geltendem Recht, Mrd. €/J., ohne (mit) Zinseffekt | Kommission | +0 (+0) | +7 (+7) | +3 (+6) | +28 (+34) | +82 (+109) |
| Paket | +5 (+5) | +23 (+26) | +48 (+62) | +82 (+109) | +173 (+253) | |
| Regelaltersgrenze | Kommission / Paket | 67,0 / 67,0 | 67,4 / 67,5 | 68,4 / 68,4 | 68,8 / 68,9 | 69,8 / 69,8 |
| Kürzung durch die Automatik, kumuliert | Paket | 0 | −1,7 % | −0,6 % | 0 | −3,7 % |
| Ungünstige Szenarien: schwächster Rentenzugang 2028–2090, Kommission / Paket | W1: 48,0 / 47,6 % (2044) · 2 % Rendite: 48,0 / 48,0 % · W1 und 2 %: 48,0 / 47,3 % (2090) | |||||
| Ungünstige Szenarien: Bundesmittel-Quote und Beitrag mit Kapitalrente 2090, Kommission / Paket | W1: 47,9 / 29 % und 24,2 / 23,0 % · 2 % Rendite: 41,3 / 29 % und 23,7 / 23,0 % | |||||
| Kontorente eines 2032 geborenen Durchschnittsverdieners, €/Monat in Kaufkraft 2026, Kommission / Paket | 825 / 1.231 € (bei 2 % Rendite: 578 / 734 €) | |||||
Eigenes Rechenmodell, Demografie 16. kBV (Variante 2), sonst wie angegeben. Die Zuordnung der Empfehlungen mit Seitenangaben steht im Modellordner (kommission.py, v4.py). Bei der Kommission endet die Haltelinie 2031 ohne Rücksetzung des Rentenwerts, und der Bund erstattet den Aufschlag weiter [S]. Mit Rücksetzung läge ihre Bundesmittel-Quote 2090 bei 38,2 %, die Gesamtversorgung bei 53,9 %. Die Kapitalrente der Kommission ist nicht vererbbar und schließt Beamte nicht ein. Ihr Übergangsfaktor kostet insgesamt 17 Mrd. €, die Zugangsgarantie des Pakets 162 Mrd. €.
Das Ergebnis ist unbequem für uns, und wir sagen es so. Bei der Rente selbst ist die Kommission gleich gut oder besser. Bestandsrenten liegen bei ihr über dem geltenden Recht, im Paket darunter. Das gesetzliche Rentenniveau ist bei ihr in jedem Jahr höher. Ab etwa 2050 ist auch die Gesamtversorgung meist höher, 2090 54,8 statt 53,0 %. Die 48 % hält sie in allen vier gerechneten Szenarien, das Paket nur in zwei. 2028 bis 2030 belastet sie Beschäftigte und Betriebe weniger, weil die Kapitalrente langsamer startet. Und sie kommt ohne Kürzungsautomatik aus. Beim Bundeshaushalt und beim Beitrag ist das Paket deutlich besser, umso deutlicher, je schlechter die Demografie läuft. Bei der Kommission steigt der Steueranteil für die Rente auf 41 % (2090), bei niedriger Zuwanderung auf 48 %. Rentenbeitrag und Kapitalrente zusammen liegen 2090 mit 23,7 % sogar über dem geltenden Recht. Im Paket bleiben es 29 % und 23 %. Ein 2032 geborenes Kind hat im Paket rund 400 € mehr Kontorente im Monat.
Woher der Unterschied kommt, zeigt eine schrittweise Überleitung. Ein großer Teil des Haushaltsvorsprungs stammt aus unseren Arbeitsmarkt-Annahmen [S] und nicht aus dem Aufbau des Pakets. Übernähme die Kommission sie, fiele ihre Quote 2090 von 41,3 auf 38,3 %. Das Paket ohne Deckel und Automatik liegt fast überall vor der Kommission: Quote 33,2 %, Beitrag 21 %, Gesamtversorgung 55,4 % (2090). Den Preis tragen die Bestandsrenten mit 2 bis 3 % gegenüber dem geltenden Recht. Deckel und Automatik kaufen 2090 dann noch gut 4 Punkte Steueranteil. Sie kosten 2,4 Punkte Gesamtversorgung und weitere knapp 4 % bei den Bestandsrenten. In Version 1.0 mit fester Beitragsgrenze von 20 % waren es noch 4,3 Punkte und 7 %. Das hat uns zum Mittelweg bei der Beitragsgrenze bewogen (Abschnitt 6.4). Ob eine feste Grenze für die Steuerlast diesen Preis wert ist, entscheidet keine Rechnung. Das ist eine Wertentscheidung. Wer sie anders trifft als wir, findet in der Kommission plus unseren Arbeitsmarkt-Hebeln eine ernsthafte Alternative.
Das Modell ist auf den Beitragssatzpfad des Rentenversicherungsberichts 2025 geeicht und trifft ihn exakt. Drei nicht geeichte Werte liegen nahe an amtlichen Zahlen: das Rentenniveau 2039 (Modell 46,4 %, amtlich 46,3 %), der Anteil der Bundesmittel an den Steuern 2040 (Modell 36,8 %, Bundesrechnungshof 36,7 %8) und die Bundesmittel 2027 (131,1 statt 132,0 Mrd. €). Die Mehrkosten der Haltelinie überschätzt das Modell (2035: 17,8 statt 13,2 Mrd. €). Ein echter Test ist das nur eingeschränkt, denn Beitragssatz, Niveau und Zuschuss hängen über die Rentenformel zusammen71.
12Die stärksten Einwände und unsere Antworten
Wir haben das Konzept in sieben Runden gezielt angreifen lassen. Gegenleser waren zwei KI-Agenten (Tyto und Kiro), Gutachter für eine Vorfassung ein Claude-Modell. Alle drei arbeiteten getrennt von uns. Sie haben die veröffentlichten Zahlen auf Widersprüche geprüft und quergerechnet, was sich aus dem Text rechnen lässt. Das Modell selbst haben sie nicht ausgeführt. Menschliche Fachgutachter haben das Papier noch nicht geprüft. Hier sind die elf stärksten Einwände mit unseren Antworten. Wir messen die Antworten an zwei Maßstäben: an unserem eigenen Ziel und am geltenden Recht im selben Szenario (Tabelle 13).
Ökonomie„Kapitaldeckung löst das Alterungsproblem nicht. Auch Fondsrenten werden aus der Wirtschaftsleistung des jeweiligen Jahres bezahlt.“
Berechtigt, und eingeplantFür eine geschlossene Volkswirtschaft stimmt das. Das Deutschlandkonto ist aber weltweit gestreut und bezieht seine Erträge auch aus jüngeren Volkswirtschaften. Zusätzliches Sparen vergrößert außerdem den Kapitalstock. Weil das Konto erst ab Mitte der 2040er Jahre spürbar wirkt, stabilisiert Teil I bis dahin die Umlage. Genau dafür ist das Paket zweistufig gebaut.
Finanzwissenschaft„Euer positiver Saldo beruht darauf, dass ihr Steuern vorzieht.“
Zutreffend, ausgewiesenDie vorgelagerte Besteuerung kostet über die ganze Laufzeit rund 225 Mrd. € Barwert (Abschnitt 9.1). Wir nennen die Zahl, statt sie zu verstecken. Nachgelagert besteuert wäre das Paket fiskalisch günstiger, aber in den Jahren 2029 bis 2032 läge der Saldo im Minus (bis −6 Mrd. €). Wir haben uns für die einfachere Variante entschieden: keine Steuer bei Auszahlung und kein Defizit in der Anlaufphase. Den Preis dafür trägt die Generationenbilanz, und er steht dort offen.
Arbeitgeber„Die Sozialabgaben sind schon zu hoch. Noch ein Konto obendrauf schadet dem Standort.“
Berechtigt für die AnlaufphaseBis etwa 2083 liegen die Abgaben einschließlich Konto leicht über dem geltenden Recht (2040: 51,5 statt 50,7 %, 2070: 53,7 statt 53,4 %). Danach dreht es sich, 2090 sind es 55,0 statt 55,3 %. Den Anstieg treiben vor allem Kranken- und Pflegeversicherung. Der Rentenbeitrag selbst steigt bis 2060 nicht über 20 % und danach höchstens auf 21 %, nach geltendem Recht wären es bis zu 23,3 %. Wir haben das Konto deshalb von 3 auf 2 % gesenkt, wie es auch die Kommission vorschlägt. Die Unternehmen bekommen dafür Planbarkeit, die sie heute nicht haben, und mehr erfahrene Fachkräfte, die nach 65 weiterarbeiten.
Gewerkschaften„Ein höheres Rentenalter trifft genau die, die früher sterben.“
Berechtigt, deshalb der GesundheitswegDer Abstand von rund elf Jahren Lebenserwartung ist real43. Deshalb ersetzt das Paket die pauschale Rente mit 63 durch einen gezielten Gesundheitsweg: erleichterte Erwerbsminderungsrente ab 63 für belastende Berufe und Reha mit Rückkehrgarantie. Das ist mit Kosten gerechnet, auch in einer teuren Variante. Die pauschale Rente mit 63 erreicht heute vor allem Menschen mit langen, stabilen Erwerbsbiografien, also oft nicht die, die früher sterben. Der Gesundheitsweg zielt genauer. Wie gut, muss die Erprobung zeigen.
Sozialverbände„Die Automatik ist eine Rentenkürzung durch die Hintertür.“
Teilweise zutreffendDie Automatik bremst die Rentenanpassung, und wir nennen die Zahl: bis 2090 kumuliert 3,7 %. Sie steht im Gesetz, greift nur, wenn das Geld nicht reicht, und kürzt nie den Euro-Betrag einer Rente. Entsteht wieder Spielraum, bekommen zuerst die Rentner zurück, was gekürzt wurde. Die Kürzung bis 2040 ist 2043 vollständig ausgeglichen. Und das Konto gleicht den Rest aus: Rentenzugänge ab 2044 erreichen insgesamt 48,9 bis 54,5 %. Nach geltendem Recht wären es 43,2 bis 46,5 %. Auch dort ist die Kürzung geregelt, über den Nachhaltigkeitsfaktor. Der Unterschied: Im Paket ist sie an eine feste Grenze für Steuer- und Beitragslast gebunden, hat eine Rückgaberegel und wird jedes Jahr beziffert.
Gewerkschaften„Ihr verlagert das Börsenrisiko auf die Beschäftigten.“
Teilweise zutreffendDas Konto kommt zusätzlich, die gesetzliche Rente bleibt die Grundlage. Angelegt wird nur in breit gestreuten Weltindexfonds mit höchstens 0,1 % Kosten. Ab 15 Jahren vor Rentenbeginn wird schrittweise von 100 auf 40 % Aktien umgeschichtet, in der Auszahlphase bleiben 30 bis 50 % in Aktien (Tabelle 3). Selbst bei nur 2 % realer Rendite liegt die Gesamtversorgung 2090 noch bei 48,0 %, nach geltendem Recht wären es 43,2 %. Ein Jahrgang, der direkt nach einem Crash in Rente geht, verliert trotzdem. Das mildern die Umschichtung vor Rentenbeginn und die Auszahlung über Jahre statt auf einen Schlag, ausschließen lässt es sich nicht. Das geltende Recht kennt dieses Risiko nicht, verliert aber sicher: über das sinkende Rentenniveau.
Verfassungsrecht„Eigentum per einfachem Gesetz kann das nächste Gesetz wieder aufheben.“
Teilweise zutreffendRentenanwartschaften stehen unter dem Schutz von Art. 14 GG, aber der Gesetzgeber hat weiten Spielraum21. Ungarn hat 2010 die privaten Rentenkonten faktisch verstaatlicht44, Polen hat 2014 einen großen Teil der Guthaben in die staatliche Rentenversicherung überführt, und das Verfassungsgericht hat das 2015 gebilligt45. Deshalb liegt das Deutschlandkonto auf individuellen Konten mit Namen und Kontoauszug, verwaltet außerhalb des Haushalts. Wer es antasten will, muss das öffentlich tun und den Preis nennen. Ein Zugriff ist damit politisch teuer und sichtbar. Heute fehlt jeder solche Schutz, denn ein Anspruch auf ein bestimmtes Rentenniveau existiert nur bis zur nächsten Gesetzesänderung.
Länder„Ihr schreibt uns Pensionsfonds und neue Regeln für unsere Beamten vor.“
Zutreffend, im Konzept berücksichtigtDas Beamtenrecht ist seit 2006 überwiegend Landesrecht. Deshalb setzen wir auf Landesgesetze oder einen Staatsvertrag. Die Fonds kosten die Länder bis etwa 2060 Geld (2060: 16 Mrd. € im Jahr), tilgen aber im selben Umfang implizite Pensionsschulden und tragen sich ab etwa 2075 selbst. Ohne sie wachsen die Pensionslasten der Länder ungebremst weiter.
Politikwissenschaft„Automatiken überleben keine Wahl.“
Zutreffend, ein echtes RisikoSchweden hat seine Bremse 2009/10 abgeschwächt, aber nicht abgeschafft29. Nach Angaben der Pensionsmyndigheten ist sie bis heute Teil des Systems28. Deutschland hat seinen Nachhaltigkeitsfaktor mehrfach ausgesetzt, und Dänemarks Regierung will die Kopplung neu verhandeln46. Die Aussetzungshürde verschiebt deshalb die Beweislast: Wer aussetzen will, muss im selben Gesetz sagen, wer dafür bezahlt. Kippt eine Regierung Deckel und Automatik, wirken die übrigen Maßnahmen und das bereits angesparte Kontoguthaben weiter (Tabelle 13). Gegen einen Zugriff auf das Konto selbst schützt nur politische Sichtbarkeit, kein rechtliches Verbot (siehe Einwand „Eigentum per einfachem Gesetz“).
Öffentlichkeit„Und die Beamten? Und die Politiker?“
Zutreffend, beantwortetAbgeordnete und Regierungsmitglieder kommen in die gesetzliche Rente. Neue Lehr- und Verwaltungskräfte werden angestellt, und Pensionen folgen derselben Formel und derselben Bremse wie die Renten (Abschnitt 8). Wer über die Rente entscheidet, bekommt dieselbe. Alle Beamten in die Rentenkasse zu holen, löst das Finanzproblem allerdings nicht. Das zeigen alle uns bekannten Rechnungen.
Informierte Leser„Das hat die Kommission doch schon empfohlen.“
Zutreffend, Ergebnis gemischtVon unseren siebzehn Maßnahmen entsprechen neun im Kern ihren Empfehlungen. Wir übernehmen sie bewusst, weil sie gut sind und eine Mehrheit haben. Neu sind vor allem der Bundesmittel-Deckel mit Automatik und Rückgaberegel, das Konto ab Geburt mit Kinder-Paket und die Aussetzungshürde (Tabelle 2). Gerechnet gegen die vollständig umgesetzte Kommission ist das Paket beim Haushalt und beim Beitrag deutlich vorn, beim Rentenniveau und bei den Bestandsrenten liegt die Kommission vorn (Tabelle 14).
13Umsetzung
Das Paket muss als Ganzes beschlossen werden. Einzeln würde keine Seite ihre Zumutung tragen. Die einen geben die Rente mit 63, die Haltelinie und einen Teil der Rentenanpassung auf. Die anderen bekommen das Konto mit Startkapital, das Kinder-Paket und dieselben Regeln für Politik und Beamte. Ein einziges Gesetz reicht dafür aber nicht. Ein Bundesgesetz mit einfacher Mehrheit genügt für die gesetzliche Rente, das Deutschlandkonto, die Bundesbeamten (Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG), den Bundestag und die Bundesregierung. Teile davon brauchen die Zustimmung des Bundesrats, etwa die Erbschaftsteuer, deren Aufkommen den Ländern zusteht. Für Landesbeamte, Landtage und Landesminister sind seit der Föderalismusreform 2006 die Länder zuständig, auch für Besoldung und Versorgung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG)42. Dafür braucht es 16 Landesgesetze oder einen Staatsvertrag, in dem sich die Länder auf dieselben Regeln verpflichten. Der realistische Weg ist ein Bundesgesetz und ein Staatsvertrag, der parallel verhandelt wird. Solange ein Land nicht mitzieht, gelten Teil III und die Pensionsfonds dort nicht, und die Kernzahlen dieses Papiers überschätzen die Einsparung bei den Pensionen.
Gesetz beschlossen. Die Generationenbilanz wird Pflicht. Rentenversicherung und Sachverständigenrat rechnen das Paket unabhängig nach.
Das Deutschlandkonto startet mit 1 %. Neue Selbstständige zahlen ein. Pensionsfonds für neue Beamte (15,5 %), Realsplitting für neue Ehen, Erbschaftsteuer ohne Verschonung.
Kinder-Paket startet (Gutschrift, Prämie, Kita-Rampe). Die Haltelinie endet mit der Anpassung 2029. Ab der neuen Wahlperiode zahlen Abgeordnete und Regierungsmitglieder in die gesetzliche Rente.
Kontobeitrag 2 %. Startkapital 5.000 € für Neugeborene. Bundesmittel-Deckel 29 %, Beitragsobergrenze 20 % und Ausgleichsautomatik treten in Kraft. Der Deckel bindet sofort, die Automatik kürzt erstmals 2031.
Das Rentenalter folgt der Lebenserwartung. Mischindex für Bestandsrenten, Pensionen folgen der Rentenformel. Startkapital 10.000 € ab Jahrgang 2032. Kita-Ausbau abgeschlossen.
Pensionsfonds für neue Beamte voll (31 %).
Zugangsgarantie 48 % für die Jahrgänge 1963–1975. 2043 gibt das Gaspedal die bis dahin gekürzten Anpassungen zurück.
Die Beitragsgrenze steigt in zehn Schritten von 20 auf 21 %. Der Steuer-Deckel bleibt bei 29 %. Die ersten Jahrgänge mit langer Einzahlungszeit sind in Rente.
Die Automatik kürzt wieder, bis 2090 kumuliert um 3,7 %.
14Grenzen und offene Fragen
Dieses Papier ist ein Diskussionspapier, kein fertiger Gesetzentwurf. Was es nicht verspricht:
- Kein schneller Haushaltsgewinn. Bis etwa 2032 ist der Spielraum minimal. Im knappsten Jahr 2029 liegt er bei +0,6 Mrd. €, also innerhalb der Modellunsicherheit von ±5 bis 10 Mrd. €.
- Das gesetzliche Niveau allein sinkt. Bis 2090 auf rund 42 %, das Konto gleicht es aus. Fällt die Rendite auf 2 %, liegt die Gesamtversorgung 2090 bei 49,8 %. Kommt niedrige Zuwanderung hinzu, sind es 47,3 %.
- Die Ziele Z1 und Z2 gelten per Konstruktion. Dass Bundesmittel-Quote und Beitragssatz halten, ist kein Erfolg der Maßnahmen, sondern die Regel selbst. Gemessen wird der Erfolg an der Kürzung durch die Automatik.
- Die Regeln müssen halten. Die Lösung beruht darauf, dass künftige Parlamente Deckel und Automatik nicht aussetzen.
- Die Sozialabgaben steigen trotzdem. 2040 auf rund 51,5 % einschließlich Konto, vor allem wegen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rente trägt ab etwa 2063 weniger dazu bei als nach geltendem Recht.
- Ein Rechenmodell ist kein Beweis. Rentenversicherung oder ein unabhängiges Institut müssen es nachrechnen.
Offen sind außerdem folgende Punkte:
- Rechenmodell: Das Modell rechnet mit Durchschnittsgrößen, nicht mit Einzelpersonen. Nach 2070 ist die Demografie linear fortgeschrieben [S], und das ist eine Richtung, keine Prognose. Das Fertilitätsmodul ist grob.
- Annahmen zum Arbeitsmarkt: Gesundheitsweg, Japan-Modell, Realsplitting und Kita sind als Größenordnungen gesetzt [S]. Ob 400.000 Frauen mehr arbeiten und Ältere tatsächlich länger bleiben, entscheidet kein Gesetz. Ein Mikromodell (DRV, ifo, DIW) muss das prüfen.
- Zugangsgarantie: Sie ist am Standardrentner geeicht. Wer weniger Beitragsjahre hat, erhält prozentual denselben Zuschlag, sein Niveau hängt dann wie heute an der Biografie.
- Erbschaftsteuer: Die DIW-Mikrosimulation gilt für 2026. Erbvolumen, Ausweichreaktionen und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts können das Aufkommen in beide Richtungen verschieben.
- Beamte: Die Zahl der Beamten ist konstant gesetzt, die Aufteilung auf Bund, Länder und Kommunen ist ein Schlüssel, keine Haushaltsrechnung [S].
- Ost und West, Mobilität, Länderkonzentration: Unterschiede bei Löhnen und Lebenserwartung, das Konto bei Auswanderung und Minijobs sowie der hohe US-Anteil am Weltindex sind nicht gesondert untersucht.
14.1Abgrenzung zur Alterssicherungskommission
Die Kommission und dieses Papier stimmen in der Richtung weitgehend überein: Kopplung des Rentenalters 2:1, Ende der abschlagsfreien Rente mit 63, Nachhaltigkeitsfaktor, Abgeordnete in die gesetzliche Rente, wirkungsgleiche Übertragung auf Beamte, eine Kapitalrente mit 2 % und niedrigen Kosten. Drei Unterschiede sind grundsätzlich. Erstens lässt die Kommission den Bundesanteil steigen. Wir begrenzen ihn auf 29 % der Steuern und lassen bei Bedarf eine Automatik nachsteuern. Zweitens finanziert die Kommission ihren Übergangsfaktor ohne Enddatum aus Steuermitteln. Unsere Zugangsgarantie endet mit dem Jahrgang 1975 und liegt innerhalb des Deckels. Dass diese Grenze wichtig ist, zeigt Abschnitt 11: Ohne sie würde aus der Garantie bei schlechter Entwicklung eine Dauerleistung von über 20 Mrd. € im Jahr. Drittens beginnt unser Konto bei Geburt und koppelt Familienleistungen daran. Die Kommission verzahnt die Kapitalrente mit der Frühstart-Rente (Empfehlung 31), sieht aber kein Startkapital vor15. Die Kommission hat zudem mit eigenen Projektionen gearbeitet. Unsere Zahlen sind nicht mit ihren abgeglichen.
15Methodik
Das Konzept ist in sieben Runden entstanden. Alle Recherche- und Prüfrollen waren KI-gestützt. In den ersten beiden Runden haben zwei getrennt arbeitende KI-Rechercheure das Konzept bearbeitet. Eine Rolle sollte das bestmögliche Modell bauen, die andere es mit Argumenten aus Ökonomie, Verfassungsrecht und internationaler Erfahrung angreifen. In der dritten Runde wurde jede Zahl gegen ihre Primärquelle geprüft. In der vierten Runde haben drei Rollen das Paket aus Sicht von Familienpolitik, Problemlösung und Querdenken erweitert, und zwei Gegenleser, die KI-Agenten Tyto und Kiro, haben es als „rotes Team“ angegriffen. Die fünfte Runde hat das Modell auf die 16. kBV umgestellt und das heutige Paket integriert. Die sechste Runde hat die Einbeziehung von Beamten und Politikern gerechnet. In der siebten Runde hat ein externer KI-Gutachter (ein Claude-Modell) eine Vorfassung quergerechnet. Die wichtigsten Korrekturen stehen unten unter „Entstehung und Prüfung“. Ideen, die diese Prüfung nicht überstanden haben: ein kreditfinanzierter Übergang zur Kapitaldeckung, ein Beitragsrabatt für Eltern, die Einbeziehung aller Beamten per Grundgesetzänderung, eine einheitliche Erbschaftsteuer von 10 % und ein festes Konto von 3 %.
Das Rechenmodell ist in Python geschrieben und nutzt nur die Standardbibliothek. Ein vollständiger Lauf dauert etwa zehn Sekunden. Es rechnet jährlich von 2026 bis 2090 in Kaufkraft von 2026. Abgebildet werden die Bevölkerung nach der 16. kBV (Variante G2L2W2, Jahreswerte bis 2070 aus der Destatis-Tabelle, danach linear fortgeschrieben), Beitragszahler und Rentner, der Beitragssatz nach der Rücklagenregel und der Rentenwert mit Lohn-, Beitragssatz- und Nachhaltigkeitsfaktor. Hinzu kommen die Bundesmittel, das Kontovermögen nach Jahrgängen, die Pensionen und Pensionsfonds sowie die Salden von Bund, Ländern und Kommunen. Jede Annahme ist mit Quelle oder als eigene Setzung gekennzeichnet. Die Ergebnisse sind Größenordnungen: Beitragssätze etwa ±0,3 Punkte, Niveaus ±0,5 Punkte, Salden ±5 bis 10 Mrd. €, nach 2070 deutlich mehr.
Gegenüber früheren Entwürfen haben sich viele Zahlen geändert. Die wichtigsten Gründe sind die neue Bevölkerungsvorausberechnung, der Verzicht auf ein Konto mit 3 %, der neue Deckel mit Automatik und die korrigierte Erbschaftsteuer. Alle Quellen wurden im Oktober 2026 abgerufen, eigene Rechnungen sind als solche gekennzeichnet. Der Rechner in Abschnitt 4 ist bewusst einfach gehalten und zeigt Größenordnungen, keine individuellen Prognosen.
Entstehung und Prüfung
Das Papier ist in sieben Prüfrunden entstanden. In der letzten Runde hat ein externer KI-Gutachter die veröffentlichten Zahlen einer Vorfassung quergerechnet und auf Widersprüche geprüft. Wir haben Modell und Text danach korrigiert. Die wichtigsten Korrekturen, auch dort, wo eine Kernaussage gekippt ist:
- Version 1.1: Beitragsgrenze ab 2060 bis 21 %. Der Vergleich mit der vollständig umgesetzten Alterssicherungskommission hat gezeigt, dass die feste Beitragsgrenze von 20 % nach 2060 viel Rente kostet. Wir haben Mittelwege gerechnet und die Grenze ab 2060 schrittweise auf 21 % angehoben. Der Steuer-Deckel von 29 % bleibt. Die Kürzung durch die Automatik bis 2090 sinkt dadurch von 8,3 auf 3,7 %, die Gesamtversorgung 2090 steigt von 51,1 auf 53,0 %, in der härtesten Kombination von 45,6 auf 47,3 %. Der Preis: Rentenbeitrag und Konto liegen ab etwa 2076 bei 23 statt 22 % (Abschnitt 6.4). Bis 2060 ändert sich keine Zahl.
- Härteste Kombination. In Version 1.0 ergaben niedrige Zuwanderung und 2 % Rendite für 2090 eine Gesamtversorgung von 45,6 %, nicht 47,9 %. Der höhere Wert entstand, weil die Zugangsgarantie in dieser Rechnung unbemerkt bis 2090 weiterlief. Die Garantie ist im Modell jetzt auf die Jahrgänge bis 1975 begrenzt, wie im Text beschrieben. Auch „robust gegen jeweils ein ungünstiges Szenario“ war zu stark und ist gestrichen (Abschnitt 11).
- Kontosatz nach 2090. Die Einzelrechnung für ein Konto sprang nach 2090 auf eine alte Stufe von 3 % zurück. Behoben, die Konto-Regel (2 %) wird fortgeschrieben. Die Kontorente für den Jahrgang 2032 liegt dadurch bei rund 1.230 € statt der zuvor genannten 1.250 €.
- Rückgaberegel („Gaspedal“). Neu nach schwedischem Vorbild: Kürzungen der Automatik werden zuerst an die Rentner zurückgegeben, bevor Geld ins Konto umgewidmet wird. Deckel und Automatik greifen ab 2030/2031, nicht erst ab etwa 2045. Die Kürzung durch die Automatik steht jetzt vorne in der Kurzfassung.
- Erbschaftsteuer. Statt einer einheitlichen Steuer von 10 % rechnen wir mit dem Wegfall der Verschonungen bei unverändertem Tarif nach der DIW-Mikrosimulation (+7,8 Mrd. € im Jahr, Abschnitt 9).
- Teil III als fiskalisch neutraler Zusatz. Klargestellt, welche Bausteine in den Kernzahlen stecken. Das vollständige Paket mit allen Lehr- und Verwaltungskräften und den Regierungsmitgliedern ist gerechnet und weicht um höchstens 2 Mrd. € im Jahr ab.
- Recht und Darstellung. Statt „ein Gesetz mit einfacher Mehrheit“: ein Bundesgesetz und 16 Landesgesetze oder ein Staatsvertrag. Ziele, die per Konstruktion gelten, sind als Regeln gekennzeichnet, nicht als Ergebnisse. Der Rechner ist mit 210 Fällen gegen das Modell getestet (Abweichung unter 1 €). Ergänzt wurde außerdem der Vergleich mit dem geltenden Recht im selben Szenario (Tabelle 13).
Alle Varianten, auch die korrigierten früheren Rechnungen, stehen im Modell (v4_varianten.csv).
Modell, Daten und Reproduzierbarkeit
Das vollständige Rechenmodell ist veröffentlicht. Es umfasst Code, Annahmen, Destatis-Daten und alle Ergebnistabellen, einschließlich der Rechnung zu Beamten und Politikern. Jede Zahl in diesem Papier lässt sich damit nachrechnen.
- Download: deutschlandversprechen-modell-1.1.zip (4 MB), SHA-256:
a02319c55ad47534780b049db986c487aff930a164e88b8460785b9d0a29b94f(Prüfsumme) - Einzeln ansehen: README mit der Zuordnung, welche Tabelle und Abbildung aus welcher Datei stammt. Dazu annahmen.py, modell.py und die Ergebnisse, etwa v4_zeitreihe.csv, v4_saldo.csv, v4_zugangsjahrgaenge.csv und r6_varianten.csv. Das Paket heißt im Code „Paket v4“ (interner Arbeitsname aus der Entwicklung, keine Papierversion), die Dateien entsprechend
v4_*. - Starten:
python3 run.py(Python ab 3.10, nur Standardbibliothek, etwa 10 Sekunden). Ein Lauf in einem leeren Ordner erzeugt die veröffentlichten Ergebnisdateien byte-gleich neu (geprüft am 14.10.2026). Der Rechner in Abschnitt 4 ist mitnode test_rechner.jsgegen das Modell getestet. - Lizenz: Code unter MIT-Lizenz, eigene Ergebnisse und Texte unter CC BY 4.0. Bevölkerungsdaten: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
–Quellen
- Bundesrechnungshof (2026): Belastung des Bundeshaushaltes durch die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung. Indikatoren für das finanzielle Engagement und die Belastung des Bundes. Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO an das BMAS, 22. Juni 2026, Gz. IX 2 - 0003559 (Steuereinnahmenquote 2025: 28,9 %). bundesrechnungshof.de
- Statistisches Bundesamt (2025): Statistischer Bericht – 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung – Deutschland – 2024 bis 2070 (Statistischer Bericht 12421), 11. Dezember 2025. destatis.de
- Bach, S. und Sinclair, T. (2026): Erbschaftsteuerreform: Vergünstigungen abbauen, Freibeträge erhöhen, Steuertarifstufen reduzieren. DIW Wochenbericht 4/2026, Tabelle 3. diw.de (PDF)
- Demografieportal des Bundes und der Länder: Altersrentner je Beitragszahler. demografie-portal.de
- Statistisches Bundesamt (2025): Pressemitteilung N048 zu Erwerbspersonen, die bis 2039 das Rentenalter erreichen. destatis.de
- Statistisches Bundesamt: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse (Varianten, Modellrechnungen). destatis.de
- Bundesregierung (2025): Rentenversicherungsbericht 2025, BT-Drucksache 21/3080. bundestag.de
- Bundesrechnungshof (2026): Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Belastung des Bundes durch die Rentenversicherung, 2. Oktober 2026 (36,7 % der Steuereinnahmen im Jahr 2040). Nicht veröffentlicht. Sekundärquelle, zitiert nach: cash-online.de
- Statistisches Bundesamt (2025): Versorgungsausgaben 2024, Pressemitteilung 455 vom 17. Dezember 2025. destatis.de
- Deutscher Bundestag (2026): Einbringung des Bundeshaushalts 2027, 8. September 2026. bundestag.de
- Stiftung Marktwirtschaft (2025): Ehrbarer Staat? Update 2025 der Generationenbilanz, 27. August 2025. stiftung-marktwirtschaft.de
- IKK classic (2026): Gesamtsozialversicherungsbeitrag 2026. ikk-classic.de
- ifo Institut (2025): Rentenversicherungszuschuss wird ein Drittel der Steuereinnahmen verschlingen, 18. November 2025. ifo.de
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2026): Alterssicherungskommission 2026. bmas.de
- Alterssicherungskommission (2026): Bericht der Kommission, 24. Juni 2026 (Empfehlungen 5, 6, 14, 15, 17, 19, 23, 24, 28, 31). bundesregierung.de (PDF)
- tagesschau (2026): Rentenkommission empfiehlt Kopplung an die Lebenserwartung, 20. Juni 2026. tagesschau.de
- Bundesministerium der Finanzen (2026): Regierungsentwurf Frühstart-Rente, 12. August 2026. bundesfinanzministerium.de
- Deutscher Bundestag (2026): Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, 27. März 2026. bundestag.de
- Republik Österreich, Öffentlicher Dienst: Pensionsharmonisierungsgesetz, BGBl. I Nr. 142/2004 (Anwendung von ASVG/APG auf ab 1.1.2005 ernannte Beamte). oeffentlicherdienst.gv.at
- CPP Investments (2026): Net assets total $793.3 billion at 2026 fiscal year-end, 20. Mai 2026. cppinvestments.com
- Bundesverfassungsgericht (1999): Urteil vom 28. April 1999, 1 BvL 32/95 (Eigentumsschutz von Rentenanwartschaften). bundesverfassungsgericht.de
- European Pensions (2025): Swedish pension contributions hit record high. europeanpensions.net
- AP7 (2026): Annual Report 2025. ap7.se (PDF)
- Brookings Institution: Social Security Smorgasbord? Lessons from Sweden's Individual Pension Accounts. brookings.edu
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